Antrag – Katzenschutzverordnung

Stadtratssitzung vom 28.03.2019

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung möge im Stadtgebiet Koblenz eine Katzenschutzverordnung als Rechtsverordnung nach § 13 b Tierschutzgesetz einführen, die folgendes beinhaltet:

  1. Kastrationspflicht
  2. Kennzeichnungspflicht
  3. Registrierungspflicht für alle freilaufenden Katzen. (Reine Wohnungs- sowie Zuchtkatzen sind von dieser Regelung nicht betroffen)

Begründung:

1. Warum sind freilebende Katzen ein Problem?

  • Katzen sind Haustiere, die ohne menschliche Unterstützung nicht überleben können, sie sind keine Wildtiere!
  • Freilebende Katzen sind entlaufene, zurückgelassene und ausgesetzte Hauskatzen und deren Nachkommen
  • Sie sind nicht ausreichend an die klimatischen Verhältnisse in Deutschland angepasst, frieren, hungern, werden überfahren, angeschossen und misshandelt
  • Freilebende Katzen finden nur selten adäquate Nahrung und haben keine Gesundheitsversorgung – dies führt zu erheblichen Schmerzen, Leid und Schäden durch Auszehrung, Krankheiten und damit zum frühen Tod (Lebenserwartung zwischen 1,4 bis 3,2 Jahren statt im Durchschnitt 15 bis 20 Jahre)
  • Freilebende Katzen sind ausnahmslos krank, haben innere und äußere Parasiten, Infekte, wie Viruserkrankungen, z.B. FiV, FIP, FiLV, Katzenschnupfenkomplex
  • Es gibt eine Ansteckungsgefahr für Freigänger Katzen, da es z.B. gegen FiV und FIP keine Impfung gibt, beides endet tödlich
  • Sie können sich ungeplant mit unkastrierten Hauskatzen vermehren
  • Sie können sich untereinander vermehren, dies birgt Inzuchtgefahr mit Mißbildungen und Gendefekten
  • Können sich mit Wildkatzen kreuzen, die Nachkommen sind Hybride, die nicht überlebensfähig sind: zu wild als Haustier, aber zu menschenabhängig für ein Überleben in der freien Natur
  • Freilebende Katzen sind auf das Nahrungsangebot in der Natur angewiesen und wildern deshalb vermehrt in der Vogelwelt, töten einheimische Singvögel, aber auch teilweise geschützte Wildvögel und Reptilien. So hatte z.B. die Wildvogelpflegestation Kirchwald von 2015 bis 2017 ca. 900 durch Katzen verletzte Vögel, wobei die Dunkelziffer weitaus höher ist

2. Warum besteht in Koblenz Handlungsbedarf?

  • Jahrelange Kastrationsaktionen durch die Koblenzer Katzenhilfe bringen keine Verbesserung:
  • Katzenhilfe ist auf eigene Kosten seit fast 25 Jahren aktiv mit Fang- und Kastrationsaktionen, dafür wurden von 2013 – 2018 Vereinsgelder von rund 30.000 € ausgegeben
  • mit der medizinischen Betreuung sind es in dem Zeitraum über 136.000 € Kosten für den Verein
  • im Koblenzer Stadtgebiet wurden von 2013 bis Dezember 2018 299 Kastrationen durchgeführt
  • die Schwankungen in den jährlichen Kastrationszahlen sind Ausdruck der gesunkenen Anzahl an Fangaktionen, da es an Ehrenamtler*innen fehlte und lassen keinen Rückschluss auf den gesunkenen Bedarf zu
  • trotzdem sind die Zahlen der freilebenden Katzen nicht wesentlich reduziert worden, sondern ca. gleichbleibend hoch, offensichtlich ist immer für „Nachschub“ gesorgt durch unkastrierte Tiere
  • außerdem nahm der Verein in dem Zeitraum noch 555 Katzen auf und vermittelte sie weiter
  • parallel dazu nahm das Tierheim Koblenz im Zeitraum von 2014 – 2018: 585 Fundkatzen auf.