Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Ausweisung der Casinostraße vom Friedrich-Ebert-Ring bis zur Clemensstraße als Fahrradstraße

Stadtratssitzung vom 07.05.2020

Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird aufgefordert die Casinostraße von der Einmündung Friedrich-Ebert-Ring bis zur Einmündung Clemensstraße als Fahrradstraße auszuweisen.

Begründung:
Eine Fahrradstraße ist grundsätzlich für den Fahrradverkehr vorbehalten, kann aber für einzelne wie z.B. Anlieger, Linienverkehr, Lieferverkehr oder alle weiteren Verkehrsteilnehmer freigegeben werden. Die Höchstgeschwindigkeit kann 30 km/h betragen, kann aber auch niedriger sein. Der sonstige Verkehr muss sich an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen. Zwischen Luisenstraße und Clemensstraße ist aktuell eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h angeordnet; dies hat sich im Hinblick auf den querenden Fußgängerverkehr zum Forum bewährt und soll daher beibehalten werden.

Wir beantragen eine Variante, in der die Zufahrt zu den Einzelhandels- und Hotelbetrieben für den Kunden- und Lieferverkehr, zum Eichendorff-Gymnasium sowie für die Anlieger und Anwohner uneingeschränkt möglich bleibt. Das heißt, die Fahrradstraße wird durch ein Zusatzschild für den KFZ-Verkehr, also für alle Fahrzeugarten, pauschal freigegeben.
Dafür müssten an der Einmündung der Luisenstraße, den beiden Kreuzungen mit Schlossstraße und Stegemannstraße/Friedrichstraße sowie der Beginn und das Ende der Fahrradstraße beschildert werden. Zusätzliche Markierungen auf dem Asphalt sind formal nicht notwendig, wären aber wünschenswert.

Eine Fahrradstraße sollte eine Mindestbreite von mindestens drei Metern aufweisen. Sollte die Fahrbahnbreite unmittelbar vor der Einmündung der Casinostraße in den Friedrich-Ebert-Ring unter drei Metern liegen, wäre an dieser Stelle eine geringere Breite gesetzlich möglich, alternativ könnte der Radverkehr in Richtung Altstadt einseitig rechts an dem vorhandenen Straßenbegleitgrün auf dem bereits existierenden Radweg entlanggeführt werden, um dann nach circa zwanzig Metern auf die Fahrbahn geleitet zu werden.

Laut Gesetzgeber können Fahrradstraßen eingerichtet werden, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart oder dies planerisch beabsichtigt ist (RASt 2006). Durch den Ausbau der Südallee zur Fahrradstraße und innerstädtische Hauptachse des Radverkehrs ist der Radverkehr in der Casinostraße alsbald als vorherrschende Verkehrsart zu erwarten.

Außerdem können die Investitionen in die Südallee mit der Fortführung der Casinostraße als Fahrradstraße als Verbindung zur Altstadt als Verkehrslenkungsmaßnahme ihre volle Wirkung entfalten.
Durch die Umwidmung der Casinostraße zur Fahrradstraße wird sich die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Verkehrsteilnehmer deutlich senken und wird so für ein faires Miteinander von Radverkehr und Kraftverkehr sorgen und parallel die Verkehrssicherheit erhöhen. Darüber hinaus würde durch die Trennung von Fuß- und Radverkehr in der unteren Casinostraße das Konfliktpotenzial zwischen Fußgängern und Radfahrern neutralisieren.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Die Förderung des Radverkehrs als umweltfreundlichstes und effektivstes Verkehrsmittel kann den motorisierten Verkehr verringern und trägt dadurch aktiv zur Reduzierung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen (u.a. CO2, NOx) bei. Eine Verschiebung im Modal Split (Erhöhung Rad-verkehr) trägt deutlich zu Emissionseinsparungen bei. Neben dem Klimaschutz werden weitere Zielsetzungen wie bspw. Lärmreduktion, Verbesserung der Luftqualität sowie Erhöhung von Lebensqua-lität und Sicherheit im Straßenverkehr erreicht.

Beschluss: Verweisung abschließend.