Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Koblenz durch Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz

Stadtratssitzung vom 07.05.2020

Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine sog. „Kooperationsvereinbarung“ mit dem Land Rheinland-Pfalz zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Koblenz abgeschlossen werden kann. Das städtische Unternehmen Koblenzer WohnBau ist an dieser Prüfung zu beteiligen.

Begründung:
Das Land Rheinland-Pfalz fördert den sozialen Wohnungsbau besonders, wenn eine sogenannte Kooperationsvereinbarung mit dem Land abgeschlossen wird. Hierbei verpflichtet sich die jeweilige Stadt, die eine solche Vereinbarung mit dem Land abschließt, in einem bestimmten Zeitraum eine gewisse Zahl sozial geförderter Wohnungen zu realisieren bzw. mit den Baumaßnahmen zu beginnen.

Das Land schließt eine solche Vereinbarung ab, wenn bei einem Bauvorhaben mindestens 25% sozial geförderter Wohnraum geschaffen wird. Dies ist in Koblenz Beschlusslage. Die Städte Mainz, Speyer, Landau, Ludwigshafen und Trier haben unterdessen solche Vereinbarungen mit dem Land geschlossen. Das Land fördert diese Vorhaben dann über die Investitions- und Strukturbank und das Programm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau.

Da die Koblenzer WohnBau ohnehin verstärkt sozial geförderten Wohnraum schaffen soll, bietet sich durch den Abschluss der Kooperationsvereinbarung die Möglichkeit, die Förderprogramme des Lan-des in Anspruch zu nehmen. Im Haupt- und Finanzausschuss und im Aufsichtsrat der WohnBau sollte über das Ergebnis entsprechender Prüfungen zeitnah berichtet werden.

Beschluss: Verweisung abschließend.