Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE: Reduzierung der Standgebühren für Schausteller auf den Koblenzer Stadtteilkirmessen durch Änderung der Marktsatzung

Stadtratssitzung vom 04.06.2020

Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, die Marktsatzung der Stadt Koblenz dahingehend zu ändern, dass die Beträge der Standgebühren für Schausteller auf allen Koblenzer Stadtteilkirmessen sowie auf dem Gülser Blütenfest auf das Minimum reduziert werden und dementsprechende Vorschläge über neue Beträge vorzulegen. Alternativ möge die Verwaltung prüfen, ob eine Aussetzung der Standgebühren umsetzbar ist. Ausgenommen sein sollen für diese Maßnahme alle Veranstaltungen mit Schaustellern wie z.B. das Koblenzer Sommerfest zu Rhein in Flammen, die nicht der oben genannten Tradition entspringen.

Begründung:
Leider ist in den letzten Jahren zu beobachten, dass viele Kirmesgesellschaften und Heimatvereine mit Problemen bei der Ausrichtung von Stadtteilkirmessen zu kämpfen haben. Unter anderem lässt sich feststellen, dass das Angebot an Fahrgeschäften und typischen Kirmesbuden rückläufig ist. Dies hat zur Folge, dass die Besucherzahlen zurückgehen und so oftmals finanzielle Engpässe bei den Vereinen entstehen, die sich die Brauchtumspflege in ihrem jeweiligen Stadtteil auf die Fahne geschrieben haben.

Die Kirmes ist Tradition. Aus dem jeweiligen Kirchweihfest entstanden, ist sie jahrzehntelang Höhepunkt der Festkultur in den Stadtteilen gewesen. Ohne die Attraktionen von Fahrgeschäften, Süßwarenhändlern und Kirmesbuden verlieren die Kirmesfeste an Besuchern, sodass sich der Kreislauf von Besucherschwund und das Fehlen von Attraktionen schließt.
Laut Verwaltung betrugen die Einnahmen der Stadt durch Standgebühren für Schausteller bei den Kirmessen der Stadtteile im Jahr 2019 knapp 8.500 Euro. Ein Verzicht auf den Großteil dieses Betrages – also eine Reduzierung der Standgebühren – stellt ein wirksames Mittel dar, sowohl die Vereine finanziell zu entlasten als auch die Attraktivität der Stadtteilkirmessen für die Schausteller wieder zu erhöhen. Oben genannte Summe ist über den Nachtragshaushalt zu korrigieren