GRÜNE Fraktion hält den Verzicht der Umbenennung problematischer Straßennamen für großen Fehler

Mindestens vier Straßen in Koblenz tragen hochproblematische Namen. Dabei handelt es sich um die Friedrich-Syrup-Straße, die Fritz-Michel-Straße, die Ferdinand-Sauerbruch-Straße und die Danziger Freiheit.

In den ersten drei Fällen handelt es sich um Täter des NS-Terrorregimes oder zumindest um Personen, die darin tief verstrickt waren. Die Straße Danziger Freiheit wurde 1934 im Rahmen der Bestrebungen der Nationalsozialisten, die damals unter Völkerbundsmandat stehenden Stadt Danzig (heute Gdańsk) dem Deutschen Reich wieder anzugliedern.

In der letzten Stadtratssitzung entschied sich die Mehrheit des Rates in allen vier Fällen für die Beibehaltung der Straßennamen. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält diese Entscheidung für einen großen Fehler.

Marina Khan, grünes Fraktionsmitglied, macht auf die eigentliche Bedeutung von Straßennamen aufmerksam: „Mit der Benennung von Straßen nach Persönlichkeiten, ehrt eine Stadt das Lebenswerk dieser Personen und macht sich deren Leistungen, in dem Fall auch deren Taten, zu eigen. Das Argument der Stadtverwaltung, dass Straßennamen dazu geeignet seien nachfolgende Generationen auf historische Ereignisse hinzuweisen, trägt hier nicht. Aufarbeitung ist ohne Zweifel ganz wichtig. Straßennennungen sind dafür mit Sicherheit aber kein geeignetes Mittel.“

Laura Martín Martorell, stellvertretende Fraktionsvorsitzende warnt: „Gerade in diesen Tagen ist es wichtiger denn je, sich keinerlei Unschärfen gegen Rechts zu leisten. In deutschen Parlamenten hört man wieder Sätze, die in eine Zeit gehören, die längst überwunden schien. Hass und Diskriminierung drohen wieder gesellschaftsfähig zu werden. Hier muss die Politik entschlossen und entschieden dagegen auftreten. Da wären die Umbenennungen dieser Straßen ein deutliches Signal gewesen. Tatsächlich haben wir ein wenig den Verdacht, dass hier weite Teile der Politik und Verwaltung Sorge hatten, den Anwohnenden die überschaubaren Unannehmlichkeiten, die mit der Straßenumbenennung einhergehen, erklären zu müssen. Die angeführten Argumente für die Beibehaltung sind schwach und wenig glaubhaft“