Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Satzung zur Regelung der Plakatierung zur Wahlwerbung

Stadtratssitzung vom 16.09.2020

Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung aufzufordern, rechtzeitig vor der bevorstehenden Landtagswahl am 14. März 2021 eine Satzung zur Regelung der Plakatierung zur Wahlwerbung in der Stadt Koblenz zu erarbeiten und vorzulegen

Begründung:
Bei Wahlen gab es in der Vergangenheit wiederholt bei den zur Wahl antretenden Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidierenden Unsicherheiten und Irritationen über die für die Wahlplakatierung geltenden Regeln. Eine Satzung kann Rechtssicherheit und breite Akzeptanz für Regeln erzeugen.
Anders als eine bloße Absprache der im Rat vertretenen Fraktionen und/oder der in Koblenz regelmäßig kandidierenden Parteien und Wählergemeinschaften bindet seine Satzung auch neu hinzukommende Parteien und Wählergemeinschaften, die zum einen an der Absprache nicht beteiligt waren und zum Teil gar keine Verbundenheit zu Koblenz
haben und auf hiesige Gepflogenheiten, sei es aus Unkenntnis oder bewusst, keine Rücksicht nehmen.

Auf der einen Seite – und genau deshalb soll diese Satzung die Zulässigkeit der Wahlplakatierung im Stadtgebiet festschreiben – schafft die Plakatierung neben anderen Wahlkampfmitteln und medialer Berichterstattung die notwendige Aufmerksamkeit für die jeweils anstehende Wahl. Sie ist ein Signal und Impuls für die wichtigste Form politischer Beteiligung, der Teilnahme an Wahlen. Auf der anderen Seite gab es bei Bürgerinnen und Bürgern wiederholt und vermehrt unter dem Gesichtspunkt des Stadtbildes wie des Ressourcenverbrauchs Unmut über den Umfang der Plakatierung. Dieser Unmut mindert leider die Akzeptanz für die Wahlplakatierung.

Eine Satzung könnte schon allein dadurch, dass vermittelt wird, dass sich die Plakatierung an feste und allgemeingültige Regeln hält, die auch überwacht und durchgesetzt werden, die allgemeine Akzeptanz aufrecht erhalten und erhöhen. Wenn auch die Verwaltung bei diesem Auftrag bewusst keine Vorgaben erhalten soll, wird im Hinblick auf den Aspekt der Akzeptanz der Plakatierung darauf hingewiesen, dass eine Satzung unter anderem Beschränkung der Gesamtzahl wie der Zahl an einzelnen
Standorten aufzustellenden und anzubringenden Plakate enthalten könnte, dass sie bestimmte architektonisch und städtebaulich sensible Bereiche von der Plakatierung ausnehmen könnte. Eine solche Beschränkung wäre aus diesseitiger Sicht kein Muss für die Satzung, aber durchaus wünschenswert und anzustrebendes Ziel.

Ebenso könnte durch die in einer solchen Satzung möglichen Festschreibung umweltfreundlicher Materialien, Ausschluss umweltbeeinträchtigender Standorte und Beschränkung der Gesamtzahl die Umweltbeeinträchtigung reduziert werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Keine unmittelbaren Auswirkungen. Allerdings könnte, wenn die von der Verwaltung vorgelegte und von der Ratsmehrheit akzeptierte Satzung eine solche Komponente enthielte, eine in der Zahl der Plakate beschränkte Plakatierung den Ressourcenverbrauch mindern und damit einen Beitrag
zum Klimaschutz leisten.

Beschluss: Kenntnis genommen.