Antrag der Stadtratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, WGS, DIE LINKE, FW und FDP auf Anpassung der Koblenzer Marktsatzung

Stadtratssitzung vom 24.6.2021

Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Marktsatzung für Wochenmärkte unter Wahrung ihres Charakters und ihrer Aufgabe als Lebensmittelmärkte dem aktuellen Bedarf anzupassen und neu zu fassen.
Diese Anpassung soll insbesondere ermöglichen, dass

  • vorhandene und künftige Marktbeschicker:innen mit einem bereits unter der jetzigen Satzung zulässigen Angebot ergänzend hierzu ihre von ihnen selbst angefertigte Bastel-, Häkel-, Näh- und Strickwaren anbieten,
  • regionale Handwerker:innen und Reminder/Upcyler:innen ihre Waren verkaufen,
  • ehrenamtliche Verkaufsstände zur Unterstützung sozialer Zwecke in der Stadt und im jeweiligen Stadtteil eingerichtet werden können.

Dem Gedanken der Nachhaltigkeit entsprechend soll im Rahmen der Neufassung der Satzung weiterhin geregelt werden, dass die Marktbeschicker:innen auf Plastik verzichten und nachhaltige Verpackungen, Geschirr, Besteck, Gläser und Ähnliches wie z.B. Tonbecher verwenden.
Die Neufassung der Satzung soll unter der Beteiligung der für Märkte Verantwortlichen zeitnah und noch im Jahr 2021 erfolgen.

Begründung:
Wochenmärkte in den Koblenzer Stadtteilen haben eine wesentliche Versorgungsfunktion für die Stadtteile. Zugleich sind sie Treffpunkte. Die Menschen aus den Stadtteilen, in denen es einen Markt gibt, identifizieren sich mit „ihrem“ Markt. Damit haben die Stadtteilmärkte auch eine zentrale Funk-tion für die Entwicklung und Identität der Stadtteile und erfüllen eine wichtige soziale Funktion.
Daher sind die Wochenmärkte in den Stadtteilen zu erhalten, zu stärken und durch die Stadt aktiv zu unterstützen.
Die aktuelle Marktsatzung ist nicht mehr zeitgemäß. Für zeitgemäße Marktsatzungen gibt es Vorbil-der, so in einigen Punkten die Marktsatzung von Freiburg mit deren Punkt 2 Absatz 3, an denen sich auch die Stadt Koblenz orientieren könnte.

Anpassungen sind notwendig, um das Sortiment der Wochenmärkte mit regionalem Bezug bedarfs-gerecht zu verbreitern, die Märkte für ihre Besucherinnen als Besonderheit und attraktiv zu erhalten und um kleine Unternehmen aus der Region zu stärken. Die gegenwärtige Marktfassung steht – zumindest in einer engen Auslegung, wie sie von Seiten der Verwaltung erfolgt und bereits zu Irritationen und Konflikten geführt hat – einer notwendigen Weiterentwicklung der bestehenden Stadtteilmärkte entgegen. Dabei soll auch nach einer behutsamen Weiterentwicklung der Marktsatzung der Schwerpunkt auf den Wochenmärkten die Versorgung der Menschen in den Stadtteilen mit Lebensmitteln liegen. Bei der Weiterentwicklung der Satzung ist auch darauf zu achten, sie möglichst schlank und für die Betroffenen handhabbar zu gestalten. Marktbeschicker:innen, die mit jetzt schon zulässigen Produkten an den Wochenmärkten teilnehmen, sollten die Möglichkeit erhalten, auf ihren Ständen ergänzend ihre kreativen handwerklichen Bastel-, Häkel-, Näh- und Strickwaren, die sie anfertigen, ebenfalls feilzubieten.
Daneben sollten regionale Handwerker die Möglichkeit bekommen, Leistungen und ihre Waren in den Stadtteilmärkten zu zeigen und zu verkaufen.

Eine zeitgemäße und zu ermöglichende Ergänzung, die einen modernen Wochenmarkt ausmacht, ist ein Reminder/Upcycling-Stand. Reminderprojekte zeigen, wie Müll vermieden oder Wertstoffe an-derweitig genutzt werden können. Die Zulassung solcher Stände auf den Wochenmärkten würde die Wertschätzung der Stadt für solche Projekte in geeigneter Form, gerade in Zeiten knapper Kassen, die einer finanziellen Unterstützung solcher Projekte Grenzen setzen, zum Ausdruck bringen.

Auch sollten auf den Wochenmärkten ehrenamtliche Stände, zur Unterstützung soziale Zwecke wie zur Unterstützung des Koblenzer Hospizvereins oder Fördervereine von Grundschule oder Kinder-garten im Stadtteil möglich sein.
Gemäß § 5 Abs. 1 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) sind auf Wochenmärkten zulässige Waren lediglich Lebensmittel, alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden, Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei.

§ 5 Abs. 2 LMAMG räumt der Stadt jedoch die Möglichkeit ein, „durch Rechtsverordnung (zu) be-stimmen, dass über die in Absatz 1 genannten Waren hinaus bestimmte Waren des täglichen Bedarfs auf allen oder bestimmten Wochenmärkten feilgeboten werden dürfen, um die Anpassung des Wochenmarkts an die wirtschaftliche Entwicklung und die örtlichen Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen.“

Die Koblenzer Marktsatzung bleibt derzeit hinter dieser der Stadt eingeräumten gesetzlichen Möglichkeit zurück.
Eine zeitnahe Neufassung ist vor dem Hintergrund von Corona zur Sicherung des Fortbestands der Wochenmärkte geboten. Wie andere Bereiche der Wirtschaft haben die Marktbeschicker:innen pandemiebedingte Einbußen, die sie mit einer Ergänzung des Angebots auffangen. Teilweise sorgen die ergänzenden Angebote schon vor Corona dafür, dass Stände für die jeweiligen Betreiberinnen lohnend sind. Es besteht die Gefahr des Wegfalls einzelner Stände und damit eines Verlusts der Attraktivität der gesamten Märkte.

Die Neufassung der Marktsatzung ist vor dem Hintergrund, dass seinerzeit die Agendagruppen die Entstehung der Stadtteilmärkte vorangetrieben hatten, und vor dem Hintergrund des Klimanotstands an dem Gedanken der Nachhaltigkeit auszurichten. Die Satzung muss weiterhin dem Rechnung tragen, dass Koblenz Fair Trade Town ist.
Die Verantwortlichen für die Märkte sind in angemessener Form an der Neufassung zu beteiligen, weil sie ihre Stadtteile, die Kund:innen und die Marktbeschicker:innen kennen und wissen, wie „ihre“ Märkte funktionieren und was sie für ihren erfolgreichen Fortbestand benötigen.

Auswirkungen auf das Klima:
Durch die Förderung von wohnortnaher und damit zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbarer, der Nachhaltigkeit verpflichteter Einkaufsmöglichkeiten positiv.

Beschluss: Antrag zurückgenommen