Um die nicht unerhebliche Anzahl wild lebender Katzen in der Stadt vor Schmerzen, Leid und Krankheiten zu bewahren, wird die Stadt Koblenz eine Katzenschutzverordnung einführen. Einen entsprechenden Antrag der Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE und WGS beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 einstimmig.
„Unser Ziel ist es, die Fortpflanzungskette der frei lebenden Katzen zu unterbrechen“, erklärt Ute Görgen, tierschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN Ratsfraktion. „Die Katzenschutzverordnung sieht daher unter anderem vor, dass fortpflanzungsfähigen Katzen in Koblenz kein unkontrollierter freier Auslauf gewährt werden darf. Wer eine kastrierte Katze in Koblenz hält und ihr unkontrollierten Auslauf gewährt, muss das Tier zuvor kennzeichnen und registrieren lassen.“
Wild lebende Katzen bilden Katzenkolonien, in denen Revierkämpfe und Nahrungsknappheit die Verbreitung von Krankheiten und Verletzungen begünstigen. Die Versorgung kranker oder verletzter Fundtiere fällt in die Zuständigkeit der Kommune.
Die Kennzeichnung einer Katze erfolgt durch die Implantierung eines Transponders mit Mikrochip. Wird eine fortpflanzungsfähige Katze angetroffen, so kann der Haltungsperson von der zuständigen Behörde aufgegeben werden, das Tier unfruchtbar machen zu lassen. Dies kann durch Kastration oder hormonelle Maßnahmen erfolgen.
Hintergrund:
Vergleichbare Katzenschutzverordnungen wurden bereits in vielen Kommunen erlassen, im Jahr 2020 beispielsweise in Neuwied. Der Bundesgesetzgeber hat im Tierschutzgesetz die Kommunen dazu ermächtigt, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen durch Rechtsverordnung zu beschränken oder zu verbieten, um damit die Tiere zu schützen.
Tierärzte und ehrenamtliche Tierschützer begrüßen die Einführung einer Katzenschutzverordnung, da sie nicht nur Tierleid verringert, sondern auch Rechtssicherheit schafft.
Pressemitteilung der GRÜNEN Stadtratsfraktion Koblenz vom 16.07.2021