Antrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu Gestattungsverträge für die Aufstellung von Ladesäulen

Stadtratssitzung vom 28.10.2021

Beschlussentwurf:
Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. aktiv zu unterstützen, dass der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur in Koblenz durch hieran interessierte Unternehmen unverzüglich umgesetzt werden kann;
  2. hierzu für den öffentlichen Raum Gestattungsverträge mit interessierten Unternehmen abzuschließen, angelehnt an dem Mustervertrag des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur;
  3. hierzu für die Vergabe der Standorte ein Antragsformular und ein rechtssicheres Genehmigungsverfahren bereitzustellen, das über die Webseite der Stadt Koblenz für alle interessierten Investoren offen ist,
  4. potenzielle Investoren über Fördermöglichkeiten zu informieren und bei Förderanträgen zu
    unterstützen.

Begründung:
Angesichts des am 9. August vorgestellten sechsten Berichts des Weltklimarats und der in unserer Region angekommenen Folgen des Klimawandels wird die Dringlichkeit deutlich, die Dekarbonisierung in verschiedensten Bereichen und namentlich die Verkehrswende voranzutreiben. Neben der Förderung von Rad- und Fußverkehr sowie des ÖPNV ist die Umstellung von kohlenstoffbetriebenen Verbrennungsmotoren auf batterieelektrische Antriebe ein wesentlicher Baustein.

Hierfür muss die Zahl der Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum deutlich erhöht werden. Den Kommunen – so auch der Stadt Koblenz – obliegt hier eine besondere Verantwortung, das Aufstellen von Ladesäulen dort, wo entsprechender Bedarf der Menschen besteht, die dort wohnen, dort arbeiten sowie die Kommunen besuchen, zu ermöglichen.

Die bestehende Ladeinfrastruktur in Koblenz – insbesondere im öffentlichen Raum – ist auch nach der Vorstellung der städtischen „Handlungsstrategie zur Errichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur in Koblenz (Ladesäuleninfrastrukturkonzept)“ vom Januar 2020, aktualisiert im Februar 2021 in der gemeinsamen Sitzung Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Umweltausschusses am 01.03.2021 unzureichend. Im öffentlichen Raum befinden sich nach aktuellem Stand nach wie vor lediglich zwei Ladesäulen, die übrigen befinden sich auf privatem Grund.

Von lokalen Startups bis hin zur Energie- und Automobilwirtschaft gibt es indessen zahlreiche Unternehmen, die bereit und kurzfristige in der Lage sind, sind, in den Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Kommunen, auch in Koblenz zu investieren. Im Rahmen der zu schließenden Gestattungsverträge kann die Stadt Koblenz in wesentlichen Punkten zur Wahrung ihrer Interessen die Pflichten des Investors gestalten, insbesondere sind darin möglich:

  • Regelung der Verkehrssicherungspflichten oder Übertragung,
  • zeitliche Befristung,
  • technische Vorgaben,
  • Gestaltung der Ladesäuleninfrastruktur und Kennzeichnung der Stellflächen,
  • Betriebspflichten (z.B. regelmäßige Berichtserstattung),
  • Vorgaben zu Parken und Gebühren,
  • Verwendung Ökostrom,
  • Rückbaupflicht,
  • notwendige Bedingungen und einzuhaltende Richtlinien,
  • Versicherungsnachweis.
    Hierbei könnte die Stadt Koblenz sich an dem existierenden Mustervertrag des Bundesministeriums
    für Verkehr und digitale Infrastruktur orientieren.

Beschluss: Antrag zurückgenommen