Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Tempo 30

Stadtratssitzung vom 18.11.2021

Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Der Rat begrüßt den Beitritt der Stadt Koblenz zur „Städteinitiative Tempo 30“
  2. Der Rat schließt sich der Forderung der Städteinitiative und der Verkehrsministerkonferenz an, dass die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen schafft für eine erleichterte Einführung von Tempo 30 – Zonen und eine stadtweite Einführung von Tempo 30, auch über Modellversuche.

Begründung:
Laut Medienberichten ist die Stadt einer Städteinitiative zur erleichterten Einführung von Tempo 30, bis hin zur stadtweiten Einführung, auch über Modellversuche, beigetreten. Die Kernforderung der neuen Städteinitiative, welche u.a. die Städte Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster, Ulm, Bonn und Karlsruhe umfasst, ist „ein neuer straßenverkehrsrechtlicher Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit“.

Die Verkehrsministerkonferenz der Länder (VMK) hat am 16.04.2021 zum Tagesordnungspunkt „Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs“ den Bund einstimmig aufgefordert, die in einer Ad-HocAG der VMK erarbeiteten Vorschläge „im Rahmen einer zeitnahen Novellierung des Rechtsrahmens, insbesondere von StVO, der VwV-StVO und Straßenverkehrsgesetz, in Abstimmung mit den Ländern ggf. zu berücksichtigen“. Zu diesen Vorschlägen gehört u. a. eine Ergänzung des § 39 StVO („Innerhalb geschlossener Ortschaften ist auch auf Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h zu rechnen“) und ein Modellversuch zur Umkehrung der Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h auf 30 km/h.

Die Initiative für Tempo 30 ist inhaltlich begründet:

Innerhalb geschlossener Ortschaften wird der Verkehr und damit die Reisezeit von vielen Faktoren beeinflusst: ständiges Stop-and-Go, wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen und Staus. Das führt dazu, dass in Städten oft langsamer gefahren wird als die zugelassenen 50 km/h. Entgegen aller Vorurteile ist man bei einer Basisgeschwindigkeit von Tempo 30 keinesfalls länger unterwegs. Denn der Verkehr fließt durch weniger Stop-and-Go-Phasen, weniger Staus flüssiger und gleichmäßiger. Das zeigen Erfahrungen und Studien aus England: Weder mit dem Auto noch mit dem Öffentlichen Verkehr, hat sich die Reisezeit nach der Einführung von Tempo 30, bzw. 20 Meilen pro Stunde, als Basisgeschwindigkeit verlängert. Und dort, wo es notwendig ist, können höhere Geschwindigkeiten zugelassen werden, wenn der Bedarf und die Sicherheit nachgewiesen werden.

Tempo 30 ist nicht nur ein Thema für Autofahrerinnen und Autofahrer. Es erhöht die Sicherheit für alle und sorgt für mehr Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Gerade die ungeschützten Fußgänger und Radfahrer profitieren von Tempo 30. Jeden Tag verunglücken 570 Menschen bei Verkehrsunfällen in unseren Städten und Dörfern. Gerade Fußgänger und Radfahrer sind im Straßenverkehr einem hohen Risiko ausgesetzt. In lebendigen Orten passiert viel Unvorhergesehenes und man muss plötzlich stoppen: Ein Ball rollt auf die Straße, ein Fußgänger überquert unvermutet die Kreuzung oder ein Radfahrer wird beim Abbiegen zu spät gesehen. Bei Tempo 30 ist die Chance, rechtzeitig zu halten wesentlich höher.

Außerdem gilt: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Entstehung von Verkehrslärm. Eine Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h innerorts senkt die Lärmbelastung erheblich.

Der Stadtrat begrüßt und unterstützt deshalb die Initiative der Verwaltung, da letztlich der Rat – vorausgesetzt es kommt zu gesetzlichen Änderungen – für die Festlegung der innerstädtischen Geschwindigkeit zuständig ist, aber unabhängig davon hat der Rat schon öfters seinen Willen manifestiert, wesentlich mehr Tempo 30 – Zonen in Koblenz auszuweisen.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 21