Stadtratssitzung vom 24.3.2022
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, dass bei Entscheidungen zu Befreiungen nach der Baumschutzsatzung bei öffentlichen Bauvorhaben das Einvernehmen des Umweltausschusses einzuholen ist.
Begründung:
Bäume sind wichtige Bestandteile für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Verbesserung des Stadtklimas sowie für das Stadt- und Landschaftsbild. Zum Schutz der Bäume in Koblenz, hat der Stadtrat der Stadt Koblenz eine Baumschutzsatzung verabschiedet, die seit dem 17.10.2021 in Kraft ist. Hiernach stehen alle nicht wirtschaftlich genutzten Bäume außerhalb von Wäldern im gesamten Stadtgebiet mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in 1 m Höhe, unter Schutz und dürfen nicht ohne Ausnahmegenehmigung oder einer Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden.
Die Stadt muss bei ihren Bauvorhaben oder Planungen in Grünanlagen mit gutem Beispiel vorangehen. Anlässlich der Umgestaltung des Schulhofes des Görres Gymnasium zeigte sich, dass in der Bevölkerung eine hohe Sensibilität bei Baumfällungen vorhanden ist. Die Einbindung der politischen Gremien dieser Stadt vor solchen Maßnahmen ist daher erforderlich. Der Umweltausschuss ist das richtige Fachgremium für diese Fragen.
Beschluss: Antrag zurückgenommen