Stadtrat vom 10.10.2024
Anfrage:
Aufgrund des demographischen Wandels ist der Arbeits- und Fachkräftemangel in Deutschland
unzweifelhaft ein Problem nicht nur für Unternehmerinnen sondern auch für die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung. Bei der Rekrutierung von Arbeits- und Fachkräften spielt auch das Bewerberinnenmanagment eine große Rolle.
Wir möchten uns daher über die Auswirkungen des Fach- und Arbeitskräftemangels auf die
Arbeitsfähigkeit der Verwaltung ein Bild machen:
- In welchen Bereichen, Ämtern und Abteilungen verzeichnet die Stadtverwaltung, ihre
Eigenbetriebe und Beteiligungen den größten Arbeits- und Fachkräftemangel? - Welche Berufe bzw. Berufsgruppen sind besonders betroffen?
- Welche Auswirkungen hatte dies bereits auf die Arbeitsfähigkeit einzelner Ämter, Abteilungen
und Eigenbetriebe? - Wieviel Bewerbungsverfahren mussten mangels Bewerber*innen erneut eingeleitet werden?
- Wie lange dauerte ein Bewerbungsverfahren von der Ausschreibung bis zum Arbeitsvertrag das
kürzeste und das längste Verfahren? - Wie viele Bewerber*innen haben ihre Bewebung zurückgezogen, weil sie zwischenzeitlich eine
andere Stelle angenommen haben? - Welche Berufs- und Ausbildungsabschlüsse außerhalb der klassischen Verrwaltungsausbildung
werden bei den Bewerbungsverfahren anerkannt? - Wird bei Anerkennung der deutsche Qualifikationsrahmen angewandt?
- Bei welchen Berufsabschlüssen gibt es Einschränkungen bei der Gleichwertigkeit?
- Wie viele und welche Positionen wurden nur intern ausgeschrieben und warum?
- Gibt es Schwierigkeiten bei der Besetzung von Ausbildungsstellen?
- Kommt für die Stadtverwaltung Koblenz eine Beteiligung an dem Förderprogramm Jobvision
des BMBF in Frage, bzw. ist dies geplant oder bereits geschehen?
Antwort zur Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Arbeits- und
Fachkräftegewinnung bei der Stadtverwaltung Koblenz
Antwort:
- In welchen Bereichen, Ämtern und Abteilungen verzeichnet die Stadtverwaltung, ihre
Eigenbetriebe und Beteiligungen den größten Arbeits- und Fachkräftemangel?
Die Stadtverwaltung Koblenz steht in allen Bereichen der Verwaltung vor besonderen
Herausforderungen in der Personalgewinnung und -bindung. Insbesondere schwierig gestaltet sich
hier die Gewinnung von Bewerbenden mit akademischen Abschlüssen. Eine Spezifizierung auf
besondere Bereiche der Verwaltung lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Berufsgruppen und
Strukturen der Ämter/Eigenbetriebe nicht pauschal definieren. - Welche Berufe bzw. Berufsgruppen sind besonders betroffen?
Zuletzt lässt sich feststellen, dass folgende Berufsgruppen besonders betroffen sind:
Ingenieur:innen/Techniker:innen, Erzieher:innen, IT-ler, Verwaltungsberufe (z.B.
Verwaltungsfachangestellte und Beamt:innen des 2. und 3. Einstiegsamtes). - Welche Auswirkungen hatte dies bereits auf die Arbeitsfähigkeit einzelner Ämter, Abteilungen
und Eigenbetriebe?
Die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Verwaltung ist trotz der bestehenden Rahmenbedingungen
des Fachkräftemangels grundsätzlich gewährleistet. Im Einzelfall versucht die Verwaltung möglichen
negativen Auswirkungen beispielsweise durch die Optimierung von Arbeitsabläufen, Überstunden,
sachgebiets- oder ämterübergreifende personelle Unterstützung oder durch die Vergabe von
Aufträgen an Dritte zu begegnen. Vereinzelt kann es allerdings trotz aller Anstrengungen zu
qualitativen Einschränkungen im Serviceangebot kommen, die mit dem Dienstleistungsanspruch der
Verwaltung nicht korrespondieren. - Wieviel Bewerbungsverfahren mussten mangels Bewerber*innen erneut eingeleitet werden?
Eine konkrete belastbare Ziffer lässt sich nicht erheben. Im vergangenen Jahr 2023 wurden ca. ein
Drittel der Stellenbesetzungsverfahren im ersten Ausschreibungsprozess aufgrund mangels
qualifizierter Bewerbenden erfolglos beendet. Für diese Stellen wurden sodann neue
Stellenbesetzungsverfahren eingeleitet oder alternative Möglichkeiten der Besetzung gefunden (wie
z.B. Besetzung durch Übernahme von Auszubildenden/Studierenden, Elternzeitrückkehrer:innen,
interne Umsetzungen, Initiativbewerbungen…). - Wie lange dauerte ein Bewerbungsverfahren von der Ausschreibung bis zum Arbeitsvertrag das
kürzeste und das längste Verfahren?
Die Bewerbungsfristen dauern im Durchschnitt 3 Wochen. Die Vorstellungsgespräche erfolgen in
der Regel frühestens 2 bis 3 Wochen nach dem Bewerbungsfristende. Der Abschluss des
Arbeitsvertrages kann nach Zustimmung der erforderlichen internen Gremien (Personalrat,
Personalausschuss, ggf. Haupt- und Finanzausschuss und Stadtrat) unmittelbar erfolgen. Der
Arbeitsvertrag zwischen den Bewerbenden und der Stadt Koblenz wird erst dann geschlossen, wenn
diese formalen Voraussetzungen vorliegen. Unabhängig vom Abschluss des Arbeitsvertrages ist der
tatsächliche Eintritt in den Dienst der Stadt Koblenz von der jeweiligen Kündigungsfrist der
Bewerbenden (sofern diese in einem vorherigen Beschäftigungsverhältnis stehen) abhängig. In
einigen Fällen bestehen Kündigungsfristen von 6 Monaten. - Wie viele Bewerber*innen haben ihre Bewerbung zurückgezogen, weil sie zwischenzeitlich eine
andere Stelle angenommen haben?
Es haben im Jahr 2024 ca. 6% der Bewerbenden ihre Bewerbung wieder zurückgezogen (Stand
09/2024). Es kann aufgrund fehlender Angaben von den Bewerbenden keine Auskunft über die
tatsächlichen Gründe der Rücknahme der Bewerbung erfolgen. - Welche Berufs- und Ausbildungsabschlüsse außerhalb der klassischen Verrwaltungsausbildung
werden bei den Bewerbungsverfahren anerkannt?
Die Stellenbesetzungsverfahren und Einstellungen erfolgen auf der gesetzlichen Grundlage der
Bestenauslese. Hierbei prüft die Stadt Koblenz ob die Bewerbenden das Anforderungsprofil und
Qualifikation der Stelle erfüllen. Hierbei werden anerkannte Studien- und Ausbildungsabschlüsse
berücksichtigt. Je nach Profil der ausgeschriebenen Stelle werden auch artverwandte fachliche
Ausbildungs- und Studienrichtungen im Besetzungsverfahren berücksichtigt. - Wird bei Anerkennung der deutsche Qualifikationsrahmen angewandt?
Als tarifgebundene Arbeitgeberin finden die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen
Dienst (TVöD) Anwendung. Die Tätigkeitsmerkmale und Eingruppierung ergeben sich aus den
Vorgaben des TVöD. Der deutsche Qualifikationsrahmenplan hat hierbei keine Auswirkung auf die
jeweilige Eingruppierung der Bewerbenden. - Bei welchen Berufsabschlüssen gibt es Einschränkungen bei der Gleichwertigkeit?
Im Zuge der Vergleichbarkeit der Bewerbenden prüft die Stadt Koblenz die unterschiedlichen
Ausbildungs- und Studienabschlüsse. Die Anerkennung von z.B. ausländischen Bildungsabschlüssen
erfolgt durch eine spezialisierte Prüfung der zuständigen Landes- und Bundesbehörden. - Wie viele und welche Positionen wurden nur intern ausgeschrieben und warum?
Im Zuge der Personalentwicklung und Förderung von Talenten ist die Stadt Koblenz bestrebt eigenes
Personal durch umfangreiche Schulungen und Weiterbildungen (z.B. das stadteigene
Führungskräftenachwuchsentwicklungsprogramm FOrAN) für höherwertige Aufgaben
vorzubereiten. Darüber hinaus bestehen Positionen bei denen ein umfangreiches Wissen zu den
internen Arbeits- und Betriebsabläufen erforderlich ist. Unter anderem aus diesen Gründen werden
gewisse vakante Stellen lediglich intern ausgeschrieben. Die überwiegende Anzahl der
Stellenausschreibungen erfolgt sowohl auf dem internen als auch auf dem externen Arbeitsmarkt.
Eine konkrete Anzahl der rein internen Besetzungsverfahren lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht
erheben. - Gibt es Schwierigkeiten bei der Besetzung von Ausbildungsstellen?
Im Zuge des generell bestehenden Fachkräftemangels und der geburtenschwachen Jahrgänge,
bestehen ebenfalls große Herausforderungen bei der Rekrutierung von Nachwuchskräften. Bisher
konnten alle bestehenden Ausbildungsplätze besetzt werden. - Kommt für die Stadtverwaltung Koblenz eine Beteiligung an dem Förderprogramm Jobvision
des BMBF in Frage, bzw. ist dies geplant oder bereits geschehen?
In der Vergangenheit konnten die bestehenden Ausbildungsplätze mit geeigneten Nachwuchskräften
aufgrund besonderer Bemühungen der Verwaltung, trotz der bestehenden großen Herausforderungen,
erfolgreich besetzt werden. Sofern zukünftig keine geeigneten Nachwuchskräfte rekrutiert werden
können, wird die Verwaltung die Teilnahme an Förderprogrammen (wie z.B. Jobvision) prüfen.