Stadtrat vom 26.03.2026
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt auf die Betreiber von Ladesäulen in Wohngebieten zuzugehen undauf eine Aufhebung der Blockiergebühr zwischen 20:00 Uhr und 08:00 Uhr hinzuwirken.
Begründung:
Betreiber von Ladesäulen erheben in der Regel eine Blockiergebühr nach überschreiten einerLadedauer von vier Stunden. Dies ist grundsätzlich sinnvoll, um die Ladesäule zeitnah für weitereLadevorgänge frei zu geben. Nachts erschwert diese Begrenzung der Ladedauer jedoch das Ladenvon Elektrofahrzeugen über Nacht. Bei einer Freigabe zu nächtlichen Zeiten könnten die Parkplätzean den Ladepunkten von Anwohnenden genutzt werden, um ihr Fahrzeug bequem über Nacht zuladen. Das Problem der wegfallenden Parkplätze durch Ladesäulen würde hierdurch auch entschärft,da die Parkplätze den Anwohnenden nachts weiterhin zur Verfügung stehen.
Die EVM hat dieses Problem bereits erkannt und die nächtliche Blockiergebühr beim Ad-Hoc Ladenan den eigenen Ladesäulen zwischen 20:00 Uhr und 8:00 Uhr aufgehoben. Die 240 Freiminutenbleiben unverändert und starten mit Beginn des Ladevorgangs. Das bedeutet, dass bei einemFahrzeug, das um 16:00 Uhr angeschlossen wird zunächst die 240 Freiminuten (bis 20:00 Uhr)anfallen. Danach greift automatisch der neue gebührenfreie Nachtzeitraum bis 8:00 Uhr am nächstenMorgen. Erst danach fällt die Blockiergebühr an, wenn das Fahrzeug nicht umgeparkt wird.
Andere Anbieter sollten ermutigt werden dieses Konzept zu übernehmen, um den Anwohnenden eineinfacheres Laden über Nacht zu ermöglichen.