Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FREIE WÄHLER und Die Linke-PARTEI: Informationskampagne Gewässerrandstreifen

Stadtrat vom 02.10.2025

Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, eine Informationskampagne zu Gewässerrandstreifen zu
initiieren.


Begründung:
Eine durch Starkregen ausgelöstes Hochwasser hat im Jahr 2021 im Ahrtal und in der Westeifel für
verheerende Überschwemmungen gesorgt, Menschenleben gekostet und die dortige Infrastruktur
massiv und nachhaltig zerstört. Einfluss auf die Höhe der Wasserstände nahmen nachweislich auch
sogenannte Verklausungen.
Durch die Wassermassen mitgeführtes Treibgut akkumuliert an Engstellen, verhindert einen weiteren
Abfluss – dies nennt man Verklausung- und beeinflusst den Rückstau massiv.
Treibgut oder auch Schwemmgut sind alle Gegenstände die auf der Gewässerfläche treibend
ungewollt mitgeschwemmt werden. Je größer der Abfluss, desto größer sind auch die
mitgeschwemmten Gegenstände.
Während man bei dem großen Flutereignis im Ahrtal vor allem an mitgeschwemmte und sich vor
Brücken türmende Autos, Campingwagen, Gastanks, etc. denkt, so ist nachgewiesen, dass auch
kleineres Treibgut eine verstärkende Rolle bei der Flutkatastrophe spielte.
Neben natürlichem Schwemmgut, welches durch die Stadtverwaltung im Zuge der
Gewässerunterhaltung an relevanten Stellen entfernt wird, spielen Überschwemmungsbereich gelagerte Güter eine das Hochwasser verstärkende Rolle.
So können insbesondere im Bereich der direkten Wasserrandstreifen gelagerte Gartenabfälle,
Holzstapel, Gartenhäuschen, Komposthaufen, Müllansammlungen, Gartenmöbel, etc. durch
anschwellende Bäche mitgeschwemmt werden. Diese führen dann zu Verklausungen an Engstellen,
z.B. Verrohrungen oder Brücken, und sorgen für einen verstärkten und schnelleren Anstieg des
Wasserspiegels oberhalb und damit ggf. zur Überflutung Straßen oder Häusern. Das heißt: Auch
kleine Bachläufe können so bei Starkregenereignissen zu extremen Überflutungen führen. In Koblenz
ist dies häufig in besiedelten Bachtälern zu erwarten.
Das Freihalten der Gewässerränder im besiedelten Bereich ist somit eine wichtige
Hochwasserschutzmaßnahme. Da es immer öfter zu Starkregenereignissen kommt, müssen alle
Kommunen Sorge dafür tragen, dass die Gewässerrandstreifen im besiedelten Bereich möglichst
freigehalten werden. Dies geschieht unablässig im Rahmen der städtischen Gewässerunterhaltung.

Auf privaten Grundstücken ist die Stadt jedoch auf Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen,
Hier sind die Eigentümer*innen gefragt in ihrem eigenen Sinne eine Freihaltung des Ufers von
gelagerten Gütern zu gewährleisten. Aufgrund von Unwissenheit geschieht dies häufig nicht. Aktuell
basiert diese Informationsvermittlung nur auf Basis persönlicher Ansprache durch die Stadt Koblenz.
Eine Informationskampagne zum Umgang mit potenziellem Treibgut im Uferbereich kann hier helfen
ein Bewusstsein für den eigenen Beitrag zum persönlichen Hochwasserschutz zu schärfen und in die
breite Bevölkerung zu tragen.
Der Antrag dient der Unterstützung der städtischen Gewässerunterhaltung im EB 85.
Die Gewässerunterhaltung und damit auch Pflege von Gewässerrandstreifen ist komplex und nicht
auf den bebauten Bereich beschränkt wo sie insbesondere im Sinne des Hochwasserschutzes
durchgeführt wird.
In Bereichen außerhalb von Bebauung wird – anders als innerorts – eine natürliche Vegetation
gefördert, welche Abfluss bremsend wirkt, den Austrag von Boden reduziert, stoffliche Einträge
minimiert und deren Beschattung zur Verbesserung des biologischen Zustands von Gewässern führt.
Sie leistet damit einen Beitrag zu vitalen Auen und Gewässern, deren Klimaschutzwirkung als hoch
relevant eingeschätzt wird. Das komplexe Zusammenspiel im Rahmen der Gewässerunterhaltung
sollte informativ ebenfalls adressiert und damit das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für den
Gewässerschutz gestärkt werden. Eine Mitarbeit aller Bürgerinnen und Bürger würde sich hiermit als
klimaschutzwirksam äußern.