Stadtrat vom 28.05.2026
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen:
- zu prüfen, wie Koblenzer Vereine bei der Errichtung und dem Betrieb von
Photovoltaikanlagen auf ihren Gebäuden unterstützt werden können, - die aktuellen und absehbaren rechtlichen Rahmenbedingungen im Energiebereich –
insbesondere im Hinblick auf neue Modelle der lokalen Stromnutzung (z. B. Energy
Sharing) – sowie steuerliche Fragestellungen für gemeinnützige Vereine darzustellen, - gemeinsam mit den Stadtwerken Koblenz, der EVM sowie weiteren relevanten Akteuren zu
prüfen, welche Möglichkeiten sich perspektivisch für die Umsetzung entsprechender
Modelle in Koblenz ergeben, - darzustellen, wie eine niedrigschwellige Beratung und Begleitung von Vereinen zu diesem
Thema organisiert werden kann (z. B. durch zentrale Ansprechpersonen oder
Informationsangebote), - zu prüfen, ob sich einzelne Standorte für mögliche Pilotprojekte eignen,
- dem Stadtrat zu gegebener Zeit über die Ergebnisse zu berichten.
Begründung:
Die Koblenzer Vereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt, das ehrenamtliche Engagement sowie das soziale und sportliche Leben in unserer
Stadt. Gleichzeitig stehen viele Vereine vor wachsenden finanziellen Herausforderungen, etwa
durch steigende Energiepreise, Instandhaltungsbedarfe und allgemeine Kostenentwicklungen.
Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden bieten hier eine doppelte Chance: Sie können zur
Reduzierung laufender Energiekosten beitragen und perspektivisch zusätzliche
Einnahmemöglichkeiten eröffnen. Damit stärken sie die Eigenständigkeit und Zukunftsfähigkeit der
Vereine und entlasten mittelbar auch die kommunalen Haushalte.
Parallel dazu befindet sich der energierechtliche Rahmen aktuell im Wandel. Auf europäischer
Ebene ist die gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem Strom („Energy Sharing“) bereits seit
mehreren Jahren vorgesehen und in anderen Ländern – etwa in Österreich – erfolgreich umgesetzt.
Dort zeigen zahlreiche Projekte, dass Vereine, Kommunen und Bürgerinnen und Bürger gemeinsam
zur lokalen Energieversorgung beitragen können.
In Deutschland werden derzeit die rechtlichen Voraussetzungen hierfür weiterentwickelt. Das
„Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im
Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ hat den Bundesrat am - November 2025 passiert. Weitere Konkretisierungen, insbesondere durch die
Bundesnetzagentur, stehen noch aus. Nach derzeitiger Einschätzung ist eine praktische Umsetzung
entsprechender Modelle voraussichtlich ab dem Jahr 2026 zu erwarten.
Auch steuerrechtlich haben sich zuletzt Veränderungen ergeben. Im Zuge des
Steueränderungsgesetzes 2025 wurden Erleichterungen für gemeinnützige Vereine im
Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen beschlossen, sodass diese künftig
grundsätzlich als unschädlich für die Gemeinnützigkeit eingeordnet werden können.
Diese Entwicklungen eröffnen neue Möglichkeiten, sind jedoch für einzelne Vereine aufgrund der
Komplexität der rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen nur schwer
eigenständig zu überblicken. Insbesondere Fragen der Abrechnung, der Einbindung in bestehende
Netzstrukturen sowie der organisatorischen Umsetzung erfordern fachliche Unterstützung.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, dass die Stadt Koblenz frühzeitig eine
koordinierende und unterstützende Rolle einnimmt. Ziel ist es, Transparenz über die sich
entwickelnden Rahmenbedingungen zu schaffen, relevante Akteure zu vernetzen und Vereinen eine
Orientierung zu geben.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine Vorfestlegung auf konkrete Modelle, sondern um eine
strukturierte Vorbereitung auf absehbare Entwicklungen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit
dem Thema ermöglicht es, Chancen rechtzeitig zu erkennen und bei Bedarf erste Pilotansätze zu
entwickeln.
Insgesamt kann die Stadt Koblenz damit einen Beitrag leisten, das Ehrenamt nachhaltig zu stärken,
lokale Wertschöpfung zu fördern und die Energiewende praxisnah und bürgernah vor Ort zu
unterstützen.