Stadtratssitzung vom 04.06.2020
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird durch den Stadtrat beauftragt, alle benutzungspflichtigen Radwege mit den StVO-Zeichen 237, 240, 241 hinsichtlich ihrer Breiten auf die Vorgaben der “Empfehlungen für Rad-verkehrsanlagen” (ERA 2010) zu überprüfen. Bei Nichterfüllung der ERA-Vorgaben ist die Benutzungspflicht aufzuheben. Es kann begründete Ausnahmen geben, die schriftlich darzulegen sind.
Begründung:
Es ist geltendes Recht nach VwV-StVO und ERA 2010. Auf zu schmalen Wegen werden durch die Aufhebung der Benutzungspflicht speziell bei Mischnutzung die immer wiederkehrenden Konfliktsituationen zwischen Rad- und Fußverkehr entschärft.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Die Förderung des Radverkehrs als umweltfreundlichstes und effektivstes Verkehrsmittel kann den motorisierten Verkehr verringern und trägt dadurch aktiv zur Reduzierung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen (u.a. CO2, NOx) bei. Eine Verschiebung im Modal Split (Erhöhung Radverkehr) trägt deutlich zu Emissionseinsparungen bei.
Neben dem Klimaschutz werden weitere Zielsetzungen wie bspw. Lärmreduktion, Verbesserung der Luftqualität sowie Erhöhung von Lebensqualität und Sicherheit im Straßenverkehr erreicht.
Beschluss: Verweisung abschließend.