Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Markierung von Radwegefurten

Stadtratssitzung vom 04.06.2020

Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) an Kreuzungen und Einmündungen in Form von Radwegefurten zu markieren. Die Furten sollen entsprechend der “Empfehlungen für Radverkehrsanlagen” (ERA 2010) möglichst mit roter Einfärbung umgesetzt werden. Das gilt auch für Wege (insbesondere Gehwege, Zeichen 239), die mit einem Zusatzschild für den Radverkehr freigegeben sind. Ausnahmen sind von der Stadt schriftlich zu begründen.

Begründung:
Es ist geltendes Recht nach VwV-StVO und ERA 2010.
Eine durchgängig rote Markierung erhöht die Sichtbarkeit dieser Gefahrenstelle beim Einbiegen des Autofahrenden in die Vorfahrtsstraße.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Die Markierung der Gefahrenstellen hilft, den Radverkehr als umweltfreundlichstes und effektivstes Verkehrsmittel zu fördern. Dadurch ist eine Verringerung des motorisierten Verkehrs möglich und das trägt aktiv zur Reduzierung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen (u.a. CO2, NOx) bei. Eine Verschiebung im Modal Split (Erhöhung Radverkehr) trägt deutlich zu Emissionseinsparungen bei.
Neben dem Klimaschutz werden weitere Zielsetzungen wie bspw. Lärmreduktion, Verbesserung der Luftqualität sowie Erhöhung von Lebensqualität und Sicherheit im Straßenverkehr erreicht.

Beschluss: Verweisung abschließend.