Stadtratssitzung vom 02.07.2020
Anfrage:
Vor dem Hintergrund, dass der Radverkehr als umweltfreundliches Fortbewegungsmittel gefördert werden soll, ist es wichtig, die Sicherheit der Fahrradfahrer*innen zu gewährleisten.
Auf der Balduinbrücke bestehen 2 Fahrradwege, einer für die Fahrt stadteinwärts, einer für die Fahrt stadtauswärts (dieser ist kombiniert mit einem Fußweg). Folgende Fragen hierzu sind zu stellen:
- Wie viele Fahrradfahrer*innen fahren auf der Balduinbrücke täglich stadtein- und auswärts?
- Wie breit ist der Fahrradstreifen stadteinwärts auf der Balduinbrücke und entspricht dieser den Richtlinien der Mindestbreite für Fahrradstreifen laut StVO?
- Können die Abstandsregeln zum Überholen gemäß § 5 Abs.4 StVO beim Überholen von Fahrradfahrer*innen auf jedem der Radwege eingehalten werden?
- Wenn Frage 3 mit „Nein“ beantwortet wird:
a) Ist das Überholen von Fahrradfahrer*innen per PKW auf der Balduinbrücke zulässig?
b) Welche Planungen seitens der Verwaltung gibt es, um den derzeitigen Zustand so zu verändern, dass sicheres Fahrradfahren gem. § 5 Abs. 4 StVO möglich wird? - Wenn nach Ansicht der Verwaltung § 5 Abs. 4 auf den oder die Fahrradstreifen /-wege nicht anwendbar ist:
Wieviel Abstand besteht zwischen den auf dem Fahrradstreifen fahrenden Fahrradfahrer*innen und den vorbeifahrenden PKW und LKW und ist der Abstand aus Sicht der Verwaltung ausreichend, um verkehrssicher auf dem Fahrradstreifen zu fahren? - Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung denkbar, um das Fahrradfahren in beide Richtungen für die Fahrradfahrer*innen verkehrssicherer zu machen?