Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Fahrradverkehr auf der Balduinbrücke

Stadtratssitzung vom 02.07.2020

Anfrage:
Vor dem Hintergrund, dass der Radverkehr als umweltfreundliches Fortbewegungsmittel gefördert werden soll, ist es wichtig, die Sicherheit der Fahrradfahrer*innen zu gewährleisten.
Auf der Balduinbrücke bestehen 2 Fahrradwege, einer für die Fahrt stadteinwärts, einer für die Fahrt stadtauswärts (dieser ist kombiniert mit einem Fußweg). Folgende Fragen hierzu sind zu stellen:

  1. Wie viele Fahrradfahrer*innen fahren auf der Balduinbrücke täglich stadtein- und auswärts?
  2. Wie breit ist der Fahrradstreifen stadteinwärts auf der Balduinbrücke und entspricht dieser den Richtlinien der Mindestbreite für Fahrradstreifen laut StVO?
  3. Können die Abstandsregeln zum Überholen gemäß § 5 Abs.4 StVO beim Überholen von Fahrradfahrer*innen auf jedem der Radwege eingehalten werden?
  4. Wenn Frage 3 mit „Nein“ beantwortet wird:
    a) Ist das Überholen von Fahrradfahrer*innen per PKW auf der Balduinbrücke zulässig?
    b) Welche Planungen seitens der Verwaltung gibt es, um den derzeitigen Zustand so zu verändern, dass sicheres Fahrradfahren gem. § 5 Abs. 4 StVO möglich wird?
  5. Wenn nach Ansicht der Verwaltung § 5 Abs. 4 auf den oder die Fahrradstreifen /-wege nicht anwendbar ist:
    Wieviel Abstand besteht zwischen den auf dem Fahrradstreifen fahrenden Fahrradfahrer*innen und den vorbeifahrenden PKW und LKW und ist der Abstand aus Sicht der Verwaltung ausreichend, um verkehrssicher auf dem Fahrradstreifen zu fahren?
  6. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung denkbar, um das Fahrradfahren in beide Richtungen für die Fahrradfahrer*innen verkehrssicherer zu machen?