Antrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKE: Verkehrsentwicklungsplan umsetzen – Radverkehrswende einleiten

Stadtratssitzung vom 03.09.2020

Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens zu den Beratungen für das Haushaltsjahr 2021 ein zeitliches und finanzielles Umsetzungskonzept zum Ausbau eines sicheren Radverkehrsnetzes dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Darin soll vorrangig die kurzfristige Herstellung der Radverkehrsachsen Innenstadt-Rübenach, Innenstadt-Kesselheim und Innenstadt-Oberwerth mit konkreten Angaben zur Einrichtung von Radverkehrsanlagen sowie weiteren Maßnahmen (Tempo 30, Umgestaltung
von Kreuzungen usw.) dargelegt werden. Darzulegen ist ferner, in welchen zeitlichen Schritten die Schaffung von Radkomfort- und Radschnellwegen angegangen werden soll.
Dieses Umsetzungskonzept soll zudem die kurzfristige Ausweisung von Fahrradstraßen und Tempo 30-Zonen gemäß Verkehrsentwicklungsplan, sowie einen Vorschlag zum Abbau von Nutzungskonflikten enthalten.
Die Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs, Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RAST) sind einzuhalten bzw. zu beachten. Dabei
sollen die avisierten Nutzungszahlen des Verkehrsentwicklungsplans für das Jahr 2030 als Bemessungsgrundlage gelten.
Die Haushaltsmittel für die Ausweisung von Radverkehrsanlagen sind in der gleichen Größenordnung wie die Straßenbaumittel auszuweisen. Vollzugshemmnisse für Radwegeplanungen sind kurzfristig u.a. durch interne personelle Umschichtungen abzubauen. Entsprechende Fördermöglichkeiten sind auszuschöpfen

Begründung:
Am 30.8.2018 wurde der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) vom Stadtrat beschlossen. Laut Beschluss ist dieser VEP als Leitlinie der Verkehrspolitik und –planung verwaltungsverbindlich. Darin wurden die einzelnen Maßnahmen mit „hoch“, „mittel“ und „niedrig“ priorisiert. Für die Maßnahmen, die mit der Priorität „hoch“ versehen sind, liegen im Jahr 2020 weder Prüfergebnisse noch Pläne zur Umsetzung vor. Weiterhin sieht der Verkehrsentwicklungsplan vor, dass die Verwaltung jährlich, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2020, dem Stadtrat Umsetzungsvorschläge zur Entscheidung vorlegt. Das ist bislang nicht geschehen.

Bei der Umsetzung sollte den vom Arbeitskreis Verkehrsentwicklungsplan entwickelten Schlüsselmaßnahmen besonderes Augenmaß gegeben werden. Schlüsselmaßnahmen des VEP sind u.a.:

  • Herstellung von bedeutenden Radverkehrsachsen als Rückgrat des Radverkehrs (Innenstadt nach Rübenach, Kesselheim, Arenberg, Oberwerth)
  • Prüfempfehlungen für Tempo 30 in sensiblen Bereichen
  • Abbau von Nutzungskonflikten für den Fußverkehr (mit Rad- und ruhendem PKW- Verkehr)
  • Optimierung der Radverkehrsinfrastruktur
  • Systematischer Ausbau und Unterhaltung von Radabstellanlagen (Fahrradparkhaus als „Leuchtturmprojekt“)

Eine Umsetzung des Beschlusses vom 30.8.2018 in Bezug auf den Rad- und Fußverkehr ist in gleicher Weise wie bei der Weiterentwicklung des Straßennetzes und des ÖPNV erforderlich, um ein attraktives und sicheres Radverkehrsnetz herzustellen. Der bei Verkehrsprojekten geforderte Beitrag zur VEP-Zielerfüllung muss geleistet werden.
Bei Straßenneubauprojekten muss der Radverkehr gleichrangig behandelt werden. Die Radverkehrsachsen Innenstadt-Rübenach, Innenstadt-Kesselheim und InnenstadtOberwerth haben laut VEP eine hohe Priorität, eine sehr hohe Kosten-Wirkung Bewertung und wurden zur kurzfristigen Umsetzung vorgeschlagen. Darin beinhaltet sind auch Teilstücke mit Potenzial zu Fahrradstraßen (u.a. Neuendorfer Str., Casinostr., Mozartstr, Rheinau, Kemmertstr.), deren Umsetzung kurzfristig möglich ist.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Der Verkehrsentwicklungsplan ist Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Koblenz.
Durch eine Erhöhung des Anteils des Radverkehrs ergeben sich positive Auswirkungen für den Klimaschutz.

Beschluss: Verweisung abschließend.