Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKE: Nationale Klimaschutzinitiative – Radverkehr in Koblenz verbessern

Stadtratssitzung vom 03.09.2020

Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Konzeptskizze für den Förderaufruf
„Klimaschutz durch Radverkehr“ im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zu erarbeiten und dem Stadtrat am 29.10.2020 mit dem Ziel der Antragstellung bis zum 31.10.2020 vorzulegen.

Begründung:
Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung stellt das
Bundesumweltministerium den Kommunen zusätzlich 100 Millionen Euro
für Klimaschutz zur Verfügung. Diese können zum Beispiel für die Förderung des Radverkehrs und kommunale Klimaschutz-Modellprojekte beantragt werden. Für finanzschwache Kommunen ist unter bestimmten Bedingungen eine Vollfinanzierung ihrer Klimaschutzmaßnahmen möglich.

Zudem wird der Kreis der Kommunen, die Gelder beantragen können, erweitert. Die zusätzlichen Fördergelder können ab dem 1. August 2020 abgerufen werden. Um Kommunen die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen trotz finanzieller Belastungen durch die Corona-Pandemie zu ermöglichen, stellt die Bundesregierung im Zeitraum zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Dezember 2021 zusätzliche 100 Millionen Euro bereit und beschließt Änderungen an drei kommunalen Förderprogrammen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI):

– In der Kommunalrichtlinie werden die Förderquoten um jeweils zehn Prozentpunkte in allen Förderschwerpunkten erhöht.
– Die Förderquote im Förderaufruf “Klimaschutz durch Radverkehr” erhöht sich von 75 Prozent auf bis zu 80 Prozent.
– Im Förderaufruf “Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte” ändert sich die Förderquote von 70 Prozent auf bis zu 80 Prozent.

Hiervon profitieren beispielsweise Kommunen, kommunale Unternehmen,
Sportvereine, kulturelle Einrichtungen oder Hochschulen. Der Mindesteigenanteil, den die Antragsteller selbst finanzieren müssen, wird in den genannten Förderprogrammen zeitweise abgesenkt.

Die verbesserten Förderbedingungen gelten für ab dem 1. August 2020
eingehende Anträge beziehungsweise Projektskizzen. Anträge im Rahmen
der Kommunalrichtlinie können ganzjährig gestellt werden. Die Auswahlverfahren in den Förderaufrufen “Klimaschutz durch Radverkehr” und “Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte” sind wettbewerblich ausgestaltet und zweistufig. Projektskizzen können Antragsteller im Herbst (1. September bis 31. Oktober) und im Frühjahr (1. März bis 30. April) einreichen.

Koblenz hat großen Nachholbedarf bei der Verbesserung des Radverkehrs.
Im Rahmen dieses Förderprogramms könnten beispielsweise Radkomfort und Radschnellstrecken realisiert werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Durch eine Erhöhung des Anteils des Radverkehrs ergeben sich positive
Auswirkungen für den Klimaschutz. Dies ist Zielsetzung des Förderprogramms
der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Beschluss: Verweisung abschließend.