Stadtratssitzung vom 04.02.2021
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen:
- Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig regelmäßig analoge/digitale Bürgerinformationsveranstaltungen zum Thema Photovoltaik- Anlagen auf Hausdächern, -fassaden, Solarzäune und sogenannte „Balkonmodule“ (Steckdosen-Module) zu organisieren. Zur Darstellung von Potentialflächen auf Bestandsgebäuden kann das Solarkataster einbezogen und Bürgerinnen und Bürgern sowie Investoren an die Hand gegeben werden. Auf Fördermöglichkeiten von Bund und Land sowie auf die verschiedenen Nutzungsarten des erzeugten Stroms (Eigennutzung, Einspeisung) und deren absehbare Wirtschaftlichkeit ist hinzuweisen. Entsprechende Informationen können von der Klimaschutzbeauftragten angeboten werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, bei kommunalen Grundstücksverkäufen der Stadt, städtebaulichen Verträgen und in Bebauungsplänen im Zusammenhang geplanter Gewerbebebauung, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit und des Solarkatasters, die Installation von Photovoltaikanlagen grundsätzlich vorzugeben. Eine Anlage kann auch über Dritte errichtet bzw. betrieben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Solarrichtlinie zu erarbeiten, die Ausnahmetatbestände von der Installationsvorgabe konkret definiert und damit ein allgemein gültiges Regelwerk für den Verwaltungsvollzug schafft. Ein Äquivalent für gleichwertige Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele soll dabei formuliert werden. Dächer, die intensiv begrünt werden, können ebenfalls von der Solarvorgabe befreit werden. Bei Ansiedlungsgesprächen für Gewerbeflächen soll die Klimaschutzbeauftragte eingebunden werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung von sogenannten Solartrackern (der Sonne nachgeführte über 3 Meter hoch aufgeständerte Solarmodule) auf Spielplätzen und Wasserspielplätzen der Stadt Koblenz zu prüfen. Dies dient nicht nur der nachhaltigen Stromproduktion, sondern auch der Beschattung der Spielgeräte und Spielflächen aus gesundheitlichen Gründen für die Kinder. Bei technischer und wirtschaftlich vertretbarer Eignung sollen entsprechende Anlagen realisiert werden. Mindestens eine Anlage soll beispielhaft im Laufe des Jahres 2021 realisiert werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung von sogenannten Solarparkplätzen (Solarzellen-Dächer oberhalb von Parkplätzen) bei kommunalen Parkplätzen zu prüfen. Möglich wäre dies von kleineren zusammenhängenden Parkreihen bis hin zu größeren Parkplätzen bei kommunalen Liegenschaften wie z.B. Ämtern, Bürgerhäusern und Schulen. Bei technischer und wirtschaftlich vertretbarer Eignung sollen entsprechende Anlagen realisiert werden. Mindestens eine Anlage soll beispielhaft im Laufe des Jahres 2021 realisiert werden.
Begründung:
Die antragstellenden Fraktionen begrüßen, dass die Verwaltung zur Sitzung des Stadtrates im Mai 2021 einen Fahrplan für städtische Gebäude vorlegen wird, „in welchem Zeitraum/Haushaltsjahren (kurzfristig-in den Haushaltsjahren bis 2024) die Maßnahmen aus dem Teilschutzkonzept ‚Klimaschutz in eigenen Liegenschaften‘, Variante B (günstigstes Verhältnis von CO2-Einsparung zu den Investitionskosten) umgesetzt werden soll“ (Mail des Herrn Baudezernenten vom 2.12.2020, siehe Anhang 1.). Bei Variante B werden zunächst die 20 Gebäude mit dem größten relativen CO2-Einsparpotenzial saniert. Hierbei könnten etwa 1.355t CO2 pro Jahr eingespart werden (siehe Anhang 2.).
Bei dieser Variante sollen laut Klimaschutzteilkonzept unter anderem kurzfristig 14 Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden realisiert werden. Die antragstellenden Fraktionen hätten ambitioniertere Maßnahmen bevorzugt, aber laut Stadtverwaltung ist nur die oben genannte Variante B in der vorgegebenen Zeit und mit den geplanten Mitteln zu realisieren.
Solarenergie kann ein wichtiger Baustein des kommunalen Klimaschutzes sein, denn auf der Pariser Klimaschutzkonferenz im Dezember 2015 haben sich 195 Länder erstmals auf ein allgemeines, rechtsverbindliches und weltweites Klimaschutzübereinkommen geeinigt. Das Übereinkommen umfasst einen globalen Aktionsplan, der die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C begrenzen soll, um einem gefährlichen Klimawandel entgegenzuwirken.
Am 28. März 2019 hat sich die Stadt Koblenz zu den Zielen des Klimaschutzabkommens von Paris bekannt. Sie will dazu beitragen und ihr Handeln danach ausrichten, dass die weltweit definierten Klimaziele erreicht werden. Am 26. September 2019 hat der Stadtrat in Koblenz schließlich den Klimanotstand erklärt und 33 Maßnahmen beschlossen, darunter auch die Ergebnisse zum Klimaschutzteilkonzept – eigene städtische Liegenschaften, umzusetzen. Dieses Gutachten wurde im Oktober 2020 im ASM vorgestellt.
Die Stadt will daher alle Maßnahmen ergreifen, um in ihrem Wirkungsbereich die CO2 – Emissionen bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent zu reduzieren und bei allen Entscheidungen den Klimaschutz und die Klimaanpassung in den Fokus rücken und ein Vorbild- für Klimaschutz zu werden. Dafür werden die von Bund und Land für den Klimaschutz und die Klimaanpassung bereitgestellten Fördermittel in Anspruch genommen.
Eine wichtige Rolle bei der Einsparung von CO2 spielt die Nutzung von Solarenergie in Form von Photovoltaik zur Stromerzeugung und Solarthermie zur Wärmeerzeugung. Hier hat die Stadt schon zahlreiche Dachflächen kommunaler Gebäude genutzt bzw. an Dritte verpachtet.
Laut Auskunft Umweltamt betrifft dies bisher ca. 30 Gebäude im Bestand. Dadurch werden – wie Herr Oberbürgermeister bei der Einbringung des Haushaltes 2021 ausgeführt hat – ca. 811.000 kWh Strom erzeugt und so ca. 436 t CO2 pro Jahr eingespart.
Für neue städtische Gebäude wird die Nutzung von Solarenergie ständig geprüft, aktuell ist beim Neubau der Feuerwachen in Niederberg und Bubenheim, des Hallenbades sowie bei den Kitas Karthause und Horchheimer Höhe Solarenergie vorgesehen.
Photovoltaik rechnet sich auch für private Hausbesitzer. Hier sollte die Verwaltung eine Informationskampagne starten, um mit Hilfe von Wirtschaftlichkeitsberechnungen und dem vorhandenen Solarkataster für die Installation von Anlagen im Bestand oder bei Neubauten zu werben. Dabei soll vordergründig über die Förderrichtlinien des Bundes und des Landes informiert werden. Im Rahmen der Solaroffensive des Landes Rheinland-Pfalz wurden vor kurzem 14 Millionen Euro zusätzlich aus dem Corona-bedingten Nachtragshaushalt für die Photovoltaik bewilligt. Damit der Eigenbedarf stärker aus Ökoenergiequellen gedeckt werde, unterstützt das Land Privathaushalte, Schulen, kommunale Liegenschaften, karitative Einrichtungen und Unternehmen dabei, neben einer Solarstromanlage auch in einen solaren Stromspeicher zu investieren. Das stark nachgefragte Solarspeicherprogramm wurde in dem Zuge erweitert (Details in Information zum Solarspeicherprogramm des Landes Rheinland-Pfalz siehe unten.) und künftig werden auch Solarcarports, Balkonsteckmodule, Wallboxen oder Agro-PV-Vorhaben gefördert. Für die Bürgerinformationsveranstaltungen bietet sich eine Zusammenarbeit mit der evm an.
Große Potentiale sehen die Antragsteller auch in Gewerbegebieten, da die Nutzung dort oft durch Gebäude mit großen Flachdächern gekennzeichnet ist.
Hier sollte in den Bebauungsplänen, Kaufverträgen bzw. städtebaulichen Verträgen eine entsprechende Vorgabe zur Realisierung von Solarenergie erfolgen, sofern dies wirtschaftlich möglich ist und dem Solarkataster entspricht. Dies könnte über eine verwaltungsinterne Solarrichtlinie gesteuert werden, die auch entsprechende Ausnahmetatbestände bzw. Kompensationen regelt.
Durch die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) vom Dezember 2020, die zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, soll die Solarenergie weiterhin gefördert werden. Damit durch erneuerbare Energien im Jahr 2030 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs bereitgestellt werden können, sollen mit dem EEG 2021 zentrale Weichen gestellt werden. Verbesserungen soll es beispielsweise für Photovoltaik-Module auf Hausdächern geben. Künftig ist der Eigenverbrauch von Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 Kilowatt (kW) – statt wie bislang zehn Kilowatt – von der EEG-Umlage befreit. Dadurch sinken die Kosten für die Betreiber der Solarkraftwerke, und es wird attraktiver, sie zu installieren
Die Menge des produzierten Sonnenstroms nimmt zu. Außerdem sollen große Dachanlagen auf Gewerbedächern erst ab 750 Kilowatt Leistung zwingend mittels Ausschreibungen gefördert werden. Anlagen könnten auch durch Dritte errichtet und betrieben werden. Hier könnte sich auch ein neues Geschäftsfeld für den kommunalen Energieversorger ergeben.
Der beschleunigte Ausbau der Solarenergie wird auch deshalb nötig, weil die Europäische Union im Dezember 2020 entschieden hat, dass bis 2030 schon 55 Prozent des klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoßes im Vergleich zu 1990 wegfallen sollen. Bisher lag das Ziel bei 40 Prozent. Die Folge für Deutschland: Hier wird mehr Ökostrom gebraucht. In Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung am 15. Dezember 2020 ein ambitionierteres Klimaschutzkonzept als die Zielvorgaben der EU oder des Bundes beschlossen: Bis 2030 sollen wir in Rheinland-Pfalz unseren Strom zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien erzeugen. Dazu braucht es mindestens die Verdoppelung der Windkraft und eine Verdreifachung der Solarenergie.
Die Nutzung der Solarenergie für Photovoltaik rechnet sich durch das Erneuerbare Energien Einspeisegesetz, muss zukünftig ausgebaut werden und sollte deshalb auch in Koblenz verstärkt zum Einsatz kommen.
Beschluss: geändert beschlossen