Auf Initiative der GRÜNEN Ratsfraktion

Casinostraße wird Fahrradstraße

Foto: GRÜNE Ratsfraktion Koblenz

In der Stadtratssitzung am 22. April stellt die Verwaltung die Pläne zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Casinostraße vor. Die Umwandlung der Casinostraße in eine Fahrradstraße ist bereits im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Koblenz festgehalten, dennoch bedurfte es der Initiative der GRÜNEN Ratsfraktion, die im Mai 2020 den Antrag gestellt hatte, die Casinostraße von der Einmündung Friedrich-Ebert-Ring bis zur Einmündung Clemensstraße als Fahrradstraße auszuweisen.

„Für uns ist die Umwidmung der Casinostraße eine wirklich gute Entscheidung. Damit bekommt Koblenz endlich seine erste Fahrradstraße“, freut sich Carl-Bernhard von Heusinger, Vorsitzender der GRÜNEN Ratsfraktion. „Auf diese Weise fördern wir den Radverkehr und damit eine nachhaltige Mobilitätsform. Diese Politik ist ein wichtiger Schritt hin zu einer echten Mobilitätswende. Für uns ist jedoch klar, dass wir noch lange nicht am Ziel sind: Im Verkehrsentwicklungsplan sind viele weitere sinnvolle und wichtige Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs festgehalten. Diese gilt es nun zügig umzusetzen. Auch deshalb begrüßen wir die Initiative des Radentscheids.“

Dr. Ulrich Kleemann, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion, ergänzt: „Die Casinostraße befindet sich in der Nähe von gleich fünf Koblenzer Gymnasien, daher ist die Entscheidung zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Casinostraße gerade für die Koblenzer Schüler*innen eine sehr gute Nachricht. Wir begrüßen es, dass nun endlich auch in Koblenz vermehrt die Interessen der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen berücksichtigt werden.“

Durch die Ausweisung der Casinostraße als Fahrradstraße sollen Radfahrende künftig ausschließlich auf der Fahrbahn fahren, wodurch Zufußgehende deutlich mehr Platz auf dem Gehweg erhalten. Kraftfahrzeuge von Anliegern dürfen die Casinostraße weiterhin befahren, allerdings dürfen sie Radfahrende nicht überholen oder behindern und die in Fahrradstraßen geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht überschreiten. Der motorisierte Durchgangsverkehr wird durch eine geänderte Verkehrsführung aus der Straße herausgenommen.

Pressemitteilung der GRÜNEN Stadtratsfraktion Koblenz vom 21.04.2021