Thema in nächster Stadtratssitzung

GRÜNE Fraktion: Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Koblenz endlich beschließen

Foto: GRÜNE Ratsfraktion Koblenz

Der Stadtrat wird am 24. Juni 2021 über die Einführung einer Baumschutzsatzung in Koblenz abstimmen. Zuvor hatte die GRÜNE Ratsfraktion im Juli 2020 die Erarbeitung einer Baumschutzsatzung beantragt.

Durch die Baumschutzsatzung sollen alle wirtschaftlich nicht genutzten Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden, unter Schutz gestellt werden. Diese Bäume sollen künftig nicht mehr zerstört oder beschädigt bzw. nur noch mit Genehmigungen gefällt werden.

Für die GRÜNE Ratsfraktion ist die Verabschiedung der Baumschutzsatzung ein wichtiger Bestandteil notwendiger Klimaanpassungsmaßnahmen angesichts der durch die Klimakrise zunehmenden Hitzebelastung der Stadt.

Andrea Mehlbreuer, Mitglied der GRÜNEN Ratsfraktion, betont: „Bereits seit den 1980er-Jahren fordern wir die Einführung einer Baumschutzsatzung, im Jahr 2021 sollten wir sie endlich beschließen. Wir unterstützen die Beschlussvorlage der Verwaltung und appellieren an die anderen Fraktionen, den Klima- und Umweltschutz nicht nur in Konzepten zu unterstützen, sondern auch für die konkreten Maßnahmen Verantwortung zu übernehmen.“

Dr. Carolin Schmidt-Wygasch, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN Ratsfraktion, ergänzt: „Stadtbäume wirken sich positiv auf die Artenvielfalt aus, helfen bei der Luftreinigung und sorgen für Kühlung an heißen Tagen. Die jüngst vom Bundesumweltministerium vorgestellte Klimawirkungs- und Risikoanalyse zeigt klar, dass wir in den Städten mehr Grün benötigen und betont zugleich, dass es lange dauert, bis ein neu gepflanzter Stadtbaum gewachsen ist. Für uns steht daher fest, dass wir besonders pfleglich mit den bereits vorhandenen Bäumen in unserer Stadt umgehen müssen und es daher höchste Zeit ist, dass Koblenz eine Baumschutzsatzung erhält.“

Stadtbäume und Baumbestände in heimischen Gärten nutzen nicht nur den Einzelinteressen, sondern dienen durch ihre positiven (stadt-)klimatischen Wirkungen und durch die Förderung der Artenvielfalt auch dem Wohl der Allgemeinheit. Die Satzung schützt Bäume, wo bislang umweltrechtliche Gesetze nicht gegriffen haben.

Pressemitteilung der GRÜNEN Stadtratsfraktion Koblenz vom 21.06.2021