Antrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Die LINKE-PARTEI. zu
Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden

Stadtratssitzung vom 16.03.2023

Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche städtischen Liegenschaften, die bislang aus Gründen des Denkmalschutzes für die Installation einer Photovoltaikanlage nicht in Betracht kamen, mit einer solchen ausgestattet werden können. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, zu prüfen, welche bislang nicht genutzten Dachflächen städtischer Liegenschaften zwar grundsätzlich für die Installation von Solaranlagen geeignet sind, dafür jedoch zunächst ertüchtigt werden müssten (PV-readiness). Die Verwaltung ermittelt die hierfür voraussichtlich anfallenden Kosten.


Begründung:
Das Anbringen von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, muss durch die Unteren Denkmalschutzbehörden genehmigt werden. Dafür hat das Landesinnenministerium neue Richtlinien erlassen, wonach die Genehmigung von solchen Anlagen künftig zum Regelfall wird. Nur wenn es durch die Solarpanele zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Substanz und Erscheinungsbild des Kulturdenkmals kommt, kann demnach anders entschieden werden.

In den Gebäudesteckbriefen des Klimaschutzteilkonzeptes werden einige städtische Gebäude u. a. aufgrund von Bedenken bezüglich des Denkmalschutzes nicht für die Installation von PV-Anlagen empfohlen. Hierzu gehören beispielsweise das Görres-Gymnasium, das Museum Ludwig, das Rathaus sowie das Haus Metternich. Darüber hinaus gibt es möglicherweise weitere Liegenschaften im städtischen Eigentum, die mit PV-Anlagen ausgestattet werden können. Die Stadt Koblenz hat den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP) des Landes bereits im Stadtrat beschlossen. Dadurch bekennt sich die Stadt zu den ehrgeizigen Klimaschutzzielen des Landes. Daher sollten weitere Potenziale zum Ausbau Erneuerbarer Energien in der Stadt identifiziert und genutzt werden.


Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Die Installation weiterer Solaranlagen auf städtischen Liegenschaften verringert den Ausstoß von Treibhausgasen.

Beschluss: Kenntnis genommen