Stadtrat vom 06.09.2024
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen,
- wie viele Wohneinheiten von Gesuchen der Umnutzung in Ferienwohnungen 2023 und
2024 betroffen sind, - welche Daten zum Wohnungsbestand und Wohnungsleerstand der Zensus 2022 für
Koblenz ergeben hat und - ob auch unter Berücksichtigung des bereits beauftragten Wohnraumversorgungskonzepts
eine Neubewertung hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für den Erlass einer
Zweckentfremdungssatzung vorzunehmen ist.
Begründung:
Der von der SPD-Ratsfraktion gestellte Antrag AT/0095/2021 forderte die Einführung einer Satzung
gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Diesem Wunsch wurde von Seiten der Verwaltung
widersprochen und sie sah keine Anhaltspunkte für eine besondere Gefährdung für den
Wohnungsbereich durch die Umwandlung in Ferienwohnungen. Somit war die Erstellung einer
Satzung nicht möglich.
Wir haben Kenntnis von Anträgen, die ganze Wohngebäude betreffen. Nach unserem Empfinden lässt
die Welle der Nutzungsänderungen zu Ferienwohnungen nicht nach. Mit dem weiteren Mangel an
bezahlbarem Wohnraum in Koblenz muss dem Einhalt geboten werden.
Beschluss: geändert beschlossen