Stadtrat vom 06.02.2025
Der Rat beschließt den § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung folgendermaßen zu ändern:
Über jede Stadtrats- und Ausschusssitzung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift
muss den Tag der Sitzung, die Namen der Teilnehmer/innen, die Tagesordnung, alle gestellten
Anträge, die gefassten Beschlüsse im genauen Wortlaut und das Ergebnis der Abstimmungen,
aufgeschlüsselt nach dem Abstimmungsverhalten der Fraktionen, enthalten und von dem/der
Vorsitzenden, sowie einem von dem/der Vorsitzenden bestellten Protokollführer/in unterschrieben
sein.
Begründung:
Es ist maßgeblich von großem öffentlichem Interesse, dass es eine nachvollziehbare Transparenz gibt,
wie gewählte Fraktionen bei den Anträgen abstimmen. Wir stellen im verstärkten Maße eine
Diskrepanz zwischen öffentlichen Bekundungen und wirklichem Abstimmungsverhalten fest. Auch
für die gewählten Mitglieder des Stadtrates ist das genaue Abstimmungsverhalten der Fraktionen
nicht immer ersichtlich.
Die größte Verantwortung der gewählten Stadtratsmitglieder liegt in ihrem Abstimmungsverhalten,
sich daran messen zu lassen und dies zu protokollieren sollte für keinen demokratischen Menschen
ein Hindernis darstellen.
Um auch der historischen Archivierungspflicht für die folgenden Generationen nachzukommen,
fordern wir eine Rückbesinnung zu einer Auflistung des Abstimmungsergebnisses, aufgeschlüsselt
nach den Fraktionen.
Die Anschaffung der Mikrofon-Anlagen mit Abstimmfunktion durch Knopfdruckt ermöglicht eine
direkte Umsetzung. Gleichzeitig wird das Auszählen der Stimmen durch diese Anlagen im Vergleich
zu dem jetzigen Verfahren zeitsparender. Darüber hinaus waren zur Zeit der coronabedingten
Online-Sitzungen des Stadtrats sogar namentlich das Abstimmungsverhalten ersichtlich. Wir fordern,
dass wie z.B. Trier üblich, die Abstimmungen zumindest nach Fraktionen aufgelistet für alle
Koblenzer*innen nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht werden.