Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mähroboter

Stadtrat vom 27.03.2025

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt die zulässige Anwendungszeit für
Mähroboter zum Schutz von Igeln und Kleintieren an den Tagesrhythmus und die Gewohnheiten
dieser anzupassen.
Das Umweltamt informiert darüber regelmäßig in Form einer Kampagne.


Begründung:
Mähroboter können insbesondere bei Igeln gravierende bis tödliche Schnittverletzungen verursachen
und stellen daher eine große Gefahrenquelle für sie dar. Igel sind deshalb so verletzungsgefährdet,
weil sie in der Dämmerung und nachts nach Nahrung suchen und bei Kontakt mit dem Mähroboter
nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen. Hierbei kann es passieren, dass sie überrollt und verletzt
oder gar getötet werden. Diese Gefahrenquelle kann leicht vermieden werden, indem die Nutzung
der Geräte auf den Tag beschränkt wird.


Igel zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. In den letzten
Jahrzehnten wurde eine stetige Bestandsabnahme der einst häufigen Art beobachtet. 2024 hat die
Deutsche Wildtierstiftung den Igel zum Wildtier des Jahres gewählt, um auf das Problem aufmerksam
zu machen. Um den Rückgang der Igelbestände zu stoppen, sind Schutzmaßnahmen unerlässlich.
Igel benötigen strukturreiche Lebensräume mit ausreichend Nahrung und Versteckmöglichkeiten. Im
ursprünglichen, ländlichen Lebensraum, sind diese Kennzeichen weitestgehend durch die
zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft verloren gegangen. Städtische Gärten und
Parkanlagen stellen wichtige Refugien für Igel dar und bieten den Tieren als strukturreiche
Lebensräume viel Potential. Sie spielen daher für den Erhalt des Igelbestands eine herausragende
Rolle. In Städten lauern zwar auch viele Gefahren für Igel, wie beispielsweise der Straßenverkehr.
Trotzdem erreicht deren Population hier zum Teil sogar höhere Dichten als in ländlichen Gebieten.
Städte tragen somit eine besondere Verantwortung für den Schutz der Igel.


Die Hauptaktivitätszeiten des Igels sollten Grundlage für die Anwendungszeiten sein. Nachts, sowie
während der Hauptdämmerungszeiten, also die Zeiträume 30 Minuten vor Sonnenuntergang
beziehungsweise 30 Minuten nach Sonnenaufgang, sollten Mähroboter nicht aktiv sein. Tagsüber
können Mähroboter uneingeschränkt benutzt werden.