Antrag der Ratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Stopp der Veräußerung von Gemeinbedarfsflächen für andere Nutzungsarten

Stadtrat vom 27.03.2025

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen von
Grundstücksveräußerungen keine Flächen für eine andere Nutzungsart zu veräußern, die im
heutigen oder zukünftigen Flächennutzungsplan der Stadt Koblenz als Gemeinbedarfsflächen für
Kitas, Schulen, Bolz- und Spielplätze oder für andere sportliche Zwecke gekennzeichnet sind.


Begründung:
Gemeinbedarfsflächen dienen der Öffentlichkeit. Auf ihnen werden nicht nur Kitas und Schulen
errichtet, sie schließen auch Bolz- und Spielplätze mit ein. Damit leisten Gemeinbedarfsflächen einen
wichtigen Anteil für die Infrastruktur und die Lebensqualität in unserer Stadt.
Unbebaute Flächen, die als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen sind, sind in Koblenz endlich.
Diese bieten die Chance, zukünftig zu einer Verbesserung der Lebensqualität beizutragen oder auf
ihnen Infrastruktur zu errichten, die für die Stadtentwicklung von hohem Interesse sind.
Die Koblenzer Stadtteile unterliegen einem stetigen Wandel: Auch wenn zurzeit keine neue Kita oder
Schule benötigt wird, kann sich die Struktur der Wohnquartiere entscheidend ändern. In der Zukunft
können Bedarfe liegen, die heute noch nicht abzusehen sind. Daher ist von einer Veräußerung für
eine andere Nutzungsart der aufgeführten Arten von Gemeinbedarfsflächen abzusehen.