Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Einsatz von Dolmetschern, Fremdsprachenangeboten und technischen Übersetzungshilfen in der Stadtverwaltung Koblenz

Die Amtssprache in Verwaltungsverfahren ist grundsätzlich Deutsch (vg. §23 VwVfG, § 19 SGB X).
Dies schließt jedoch die Verwendung anderer Sprachen nicht aus. So bestimmt Art. 76 Abs. 7 der
Verordnung (EG) Nr. 883/2004, dass Behörden, Träger und Gerichte eines Mitgliedstaates Anträge
und Schriftstücke nicht allein deshalb zurückweisen dürfen, weil sie in einer Amtssprache eines
anderen Mitgliedstaates abgefasst sind.


In verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung ist eine Verständigung mit Personen ohne
ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. Dies gilt insbesondere in Bereichen mit
Eingriffscharakter oder besonderen Schutzaufgaben, beispielsweise bei Kindeswohlgefährdungen, in
der Jugendgerichtshilfe, bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen oder vergleichbaren
Verwaltungsvorgängen. Für hörgeschädigte Menschen bestehen zudem gesetzliche Ansprüche auf den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. In welchen Ämtern, Eigenbetrieben oder sonstigen Organisationseinheiten der
Stadtverwaltung Koblenz werden derzeit Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder
Sprachmittler eingesetzt?


2. Für welche konkreten Aufgabenbereiche oder Verwaltungsverfahren erfolgt dieser
Einsatz?


3. Wie werden die hierfür entstehenden Kosten finanziert und in welcher Höhe sind in den
Jahren 2024 und 2025 entsprechende Aufwendungen entstanden?


4. Welche Beschäftigungs- bzw. Vertragsformen werden hierbei genutzt (z. B.
Honorarkräfte, selbständige Dolmetscher, Minijob, ehrenamtliche Sprachmittler im Sinne
des §3 Nr. 26a EStG oder sonstige Modelle)?


5. In welchen Bereichen stellt die Stadtverwaltung Antragsformulare, Merkblätter,
Informationsmaterialien oder digitale Angebote in anderen Sprachen als Deutsch zur
Verfügung?


6. Welche Sprachen werden hierbei angeboten?


7. Nutzt die Stadtverwaltung bereits technische Übersetzungshilfen oder KI-gestützte
Übersetzungssysteme? Falls ja, in welchen Bereichen und mit welchen Erfahrungen?
Ist die Verwaltung bereit zu prüfen, ob mobile Translationsgeräte (z. B. Vasco V3 oder
vergleichbare datenschutzkonforme Systeme) für einzelne Bereiche mit regelmäßigem
Kontakt zu Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse beschafft und erprobt werden
können?


8. Falls eine solche Prüfung bislang nicht erfolgt ist: Welche rechtlichen, organisatorischen
oder finanziellen Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung derzeit gegen einen
entsprechenden Einsatz?