Der Stadtrat hatte im Februar 2021 auf Initiative der Fraktion der Grünen beschlossen, dass die Verwaltung eine Solarrichtlinie erarbeitet. Durch diese Richtlinie soll bei kommunalen Grundstücksverkäufen, städtebaulichen Verträgen und Bebauungsplänen die Errichtung von Photovoltaikanlagen vorgegeben werden.
Wie die Verwaltung jetzt als Antwort auf eine Kleine Anfrage mitteilt, wurde dies bei einigen Bebauungsplänen bereits umgesetzt.
Ab 1.1.2023 gilt darüber hinaus eine Landesvorgabe für Solaranlagen in Gewerbegebieten.
„Wir begrüßen, dass die Energiewende auch in Koblenz konkret wird und beim Bebauungsplan Nr. 329 „Gewerbegebiet Bubenheimer Berg“ eine verpflichtende Regelung zur Installation entsprechender Anlagen vorgesehen ist, ebenso beim städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 17 „Löhrstraße/Am Plan/Görgenstraße/Pfuhlgasse“, so Ratsmitglied Detlef Knopp.
Beim Bebauungsplan Nr. 330 „An der Königsbach“ beinhaltet der städtebauliche Vertrag, dass der Investor ein Energie- und Klimaanpassungskonzept zu erarbeiten hat. „Auch hier werden wir darauf achten, dass Photovoltaik Teil dieses Konzeptes ist“, so Hans-Peter Ackermann, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion. Ackermann weist auch darauf hin, dass die Verwaltung grundsätzlich bei Bebauungsplanaufstellungsverfahren, städtebaulichen Verträgen und Grundstückskaufverträgen entsprechende Regelungen vorgeben will. „Wird dies konsequent umgesetzt, kommt die Photovoltaik endlich auch in Koblenz voran“, so Ackermann abschließend.
Pressemitteilung der GRÜNEN Stadtratsfraktion Koblenz vom 05. September 2022