Stadtratssitzung vom 16.03.2023
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig bei allen Projekten, die im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität zu behandeln sind, in der Gremienreihenfolge den Umweltausschuss zu beteiligen, es sei denn, diese Gremienreihenfolge ist aufgrund der Geringwertigkeit der Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Natur nicht erforderlich. Jedenfalls liegt keine Geringwertigkeit vor, wenn zu einem Planungsverfahren Umweltberichte vorliegen.
Begründung:
Angesichts der fortschreitenden Klima- und Artenkrise müssen Umweltbelange vermehrt in den Fokus einer nachhaltigen Stadtentwicklung gerückt werden. So gehen insbesondere Projekte mit dem Ziel der Quartiersentwicklung häufig mit einer starken Versiegelung von Flächen und der Rodung von alten Baumbeständen einher. Ebenso haben Verkehrsprojekte Auswirkungen auf Umwelt und Immissionen.
Durch eine frühzeitige Einbeziehung der im Umweltausschuss vertretenen Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger:innen können bereits in frühen Planungsstadien die aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes als problematisch zu wertenden Aspekte von Stadtentwicklungsvorhaben identifiziert und erörtert werden.
Bislang wurden selbst große Projekte wie das geplante „Quartier am Festungspark“ (ehem. FritschKaserne), das geplante Wohngebiet „An der Königsbach“ und der geplante Uferpark am Schartwiesenweg nicht im Umweltausschuss behandelt, obwohl die Zuständigkeit gegeben ist. Vor dem Hintergrund einer Öffentlichkeit, die in zunehmendem Maße eine klimaangepasste und umweltverträgliche Stadtentwicklung einfordert, stellt die obligatorische und frühzeitige Einbeziehung des Umweltausschusses ein geeignetes Mittel dar, der öffentlichen Erwartungshaltung an dieser Stelle gerecht zu werden. Koblenz gehört zu den Städten in Europa, die besonders stark von der Klimakrise betroffen sind. Die Antwort darauf muss eine klimaresiliente und -angepasste Stadtentwicklung sein. Durch die geografische Lage an zwei großen Flüssen ist die Stadt zugleich besonders dazu angehalten, eine umweltverträgliche Stadtentwicklung zu betreiben. Insbesondere Stadtentwicklungsmaßnahmen in Überschwemmungsgebieten können zudem erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt haben, die weit über die Stadtgrenzen hinausreichen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Da potenziell klimaschädliche Stadtentwicklungsvorhaben frühzeitig im Umweltausschuss diskutiert werden, ist von einer positiven Wirkung auf den Klimaschutz auszugehen.
Beschluss: geändert beschlossen