Stadtrat vom 26.06.2025
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen des LIFE- Förderprogramms der
Europäischen Union im Rahmen EU-Natura-2000-Schutzgebietsmanagements geeignet sind. Ziel ist die Förderung und der Erhalt von Offenland- und Wald-Lebensraumtypen (LRTs), einschließlich
Auwäldern, sowie gesetzlich geschützter Biotope innerhalb der Natura-2000-FFH- und
Vogelschutzgebiete auf dem Koblenzer Stadtgebiet
Begründung:
Die Stadt Koblenz trägt als Flächeneigentümerin und Trägerin öffentlicher Belange
Mitverantwortung für den Erhalt ökologisch besonders wertvoller Flächen, insbesondere in den
Natura-2000-Gebieten. Die hier vorkommenden Offenland- und Waldlebensraumtypen – darunter
Trockenrasen, naturnahe Laubwälder und Auwaldreste – sind Lebensraum zahlreicher streng
geschützter Tier- und Pflanzenarten und unterliegen sowohl europäischem als auch nationalem
Schutzrecht.
Eine aktive Teilnahme am LIFE-Programm bietet die Chance, dringend erforderliche Erhaltungs
und Entwicklungsmaßnahmen fachlich fundiert, koordiniert und unter Beteiligung relevanter
Akteurinnen und Akteure umzusetzen. Sie trägt gleichzeitig dazu bei, bestehende Verpflichtungen
aus der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie effizient und
rechtskonform zu erfüllen. Es sind grundsätzlich sowohl Personal- als auch Sachkosten förderfähig.
Sinnvoll erscheint hier auch die Prüfung einer Einbindung relevanter Naturschutzverbände, da unter
anderem auch ehrenamtliche Tätigkeiten gefördert werden können.
Zudem ermöglicht das Vorhaben eine gezielte Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit in der
Bevölkerung. Die Sichtbarmachung der Natura-2000-Gebiete durch Informationsmaterialien und
Gebietsbeschilderung erhöht das Verständnis für den Schutz dieser Flächen, stärkt das lokale
Verantwortungsgefühl und kann Konflikte im Nutzungsdruck reduzieren.
Schließlich schafft das LIFE-Programm auch in verwaltungsrechtlicher Hinsicht Rechtssicherheit:
Die im Rahmen des Projekts erarbeiteten Managementmaßnahmen dienen als fachliche Grundlage
für behördliche Abwägungsprozesse, Eingriffsregelungen und Planungsverfahren, wodurch das
Verwaltungshandeln abgesichert und transparenter gestaltet wird.