GRÜNE beantragen weitere Landstromanlagen – Stadtverwaltung sichert Prüfung zu

Auf Antrag der GRÜNEN Stadtratsfraktion sowie der Fraktionen von SPD, WGS und Die LINKE-PARTEI wird die Stadtverwaltung die Installation von Landstromanlagen an Anlegestellen prüfen, die derzeit noch über keine derartigen Anlagen verfügen. Außerdem prüft die Stadtverwaltung, ob rechtlich ein Anschlusszwang für dort anlegende Schiffe durchgesetzt werden kann. Über das Ergebnis der Prüfung wird die Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität berichten.

Die Versorgung mit Landstrom verhindert, dass vor Anker liegende Schiffe zum Zweck der eigenen Stromversorgung ihre Dieselmotoren laufen lassen. Insbesondere die Hotelschiffe an Rhein und Mosel können durch Landstrom umweltfreundlich anlegen.

Obwohl die Stadt über Tiefbauamt und Koblenz-Touristik am Peter-Altmeier-Ufer und am Konrad-Adenauer-Ufer entsprechende Landstromanlagen installiert hat, gibt es immer noch Genehmigungen für neue Anlegestellen ohne Anschluss an eine Landstromanlage. Die Stadt Koblenz selbst kann Anlegestellen weder aufheben noch neu genehmigen.

„Zuletzt gab es Beschwerden aus der Bevölkerung wegen eines genehmigten Steigers in Ehrenbreitstein. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso in Zeiten des Klimawandels solche Anlegestellen ohne Landstromanschluss genehmigt werden. Lärm und Abgase der Dieselmotoren sind die Folge!“, so Detlef Knopp, Mitglied der GRÜNEN Stadtratsfraktion.

In ihrem Antrag weisen die antragstellenden Fraktionen darauf hin, dass durch das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) Landstromanlagen zu 100 % gefördert werden können. Den Hinweis der FDP, auch Förderungen über die Investitions- und Strukturbank des Landes zu prüfen, halten die GRÜNEN für sinnvoll.

„Wir hoffen, dass alle Anlegestellen an Rhein und Mosel endlich mit Landstrom versorgt werden können. Eine hundertprozentige bzw. sehr hohe Förderung seitens des Landes ist möglich“, so Carolin Schmidt-Wygasch, Stv. Vorsitzende der GRÜNEN Stadtratsfraktion abschließend.