„Erforderliche Kosten“ für eine „einfache, aber würdige Beerdigung“ müssen bei anspruchsberechtigten Personen vom Sozialamt übernommen werden. Beide Sachverhalte sind nicht gesetzlich definiert und unterliegen subjektiv der Auslegung durch die bearbeitenden…
Stadtratsfraktion Koblenz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN