Beschlussentwurf:
Die Stadtverwaltung wird angewiesen, den Zuschuss des Landes Rheinland-Pfalz an die Stadt Koblenz nicht für Kosten der Stadt Koblenz aufgrund der Coronakrise zu verwenden sondern an Handel/Gewerbe, Kulturschaffende und soziale und gemeinnützige Einrichtungen im Rahmen von Programmen und/oder Zuschüssen weiterzugeben. Hierfür wird die Stadtverwaltung beauftragt dem Stadtrat Vorschläge zur Verteilung dieses Zuschusses zu machen.