Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) an Kreuzungen und Einmündungen in Form von Radwegefurten zu markieren. Die Furten sollen entsprechend der “Empfehlungen für Radverkehrsanlagen” (ERA 2010) möglichst mit roter Einfärbung umgesetzt werden. Das gilt auch für Wege (insbesondere Gehwege, Zeichen 239), die mit einem Zusatzschild für den Radverkehr freigegeben sind. Ausnahmen sind von der Stadt schriftlich zu begründen.