Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
zu prüfen, ob die derzeitigen Stellen der Schulsozialarbeit die Bedarfe an den Grundschulen und Gymnasien für die Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen adäquat decken können. Dies ist mit den Vertreter:innen der einzelnen Schulformen (aus dem Schulträgerausschuss) unter Einbezug von Fachexpert:innen (Arbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit – JA) zu beraten.
auf Grundlage der Prüfergebnisse Vorschläge zu erarbeiten, wie eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulsozialarbeit gesichert, gestärkt und nachhaltig installiert werden kann.
anzupassende Bedarfe der Schulsozialarbeit den Gremien als Beschluss vorzulegen.